Geldauflagen - für den guten Zweck
Verfahrenseinstellung gegen Geldauflage – Informationen für Gerichte und Staatsanwaltschaften
Jede Geldauflage hilft uns. Sie als Richterin und Richter, als Vertreterin und Vertreter der Staatsanwaltschaft tragen durch die Zuweisung von Geldauflagen zugunsten der Johanniter dazu bei, dass wir Menschen in Not schnell und unbürokratisch helfen können. Hierfür erfüllen wir alle Voraussetzungen:
- Wir sind in den Listen der zuständigen Amts-, Landes- und Oberlandesgerichte als gemeinnützige Organisation eingetragen.
- Wir führen ein separates Konto für Geldauflagen.
- Wir informieren zeitnah, ob die Zahlungsverpflichtung erfüllt wurde.
- Wir stellen für Geldauflagen keine Spendenbescheinigungen aus.
- Vorgedruckte Überweisungsträger und Adressaufkleber stellen wir zur Verfügung.
Auf Wunsch übersenden wir Ihnen gern einen aktuellen Projektbericht und weitere Informationen zu unserer Arbeit.