Der Wegweiser für alle Stiftungsarten
Von der Schenkung bis zur Treuhandstiftung – es gibt vielfältige Möglichkeiten zu stiften
Wer einen Teil seines Vermögens (zu-)stiften oder gar eine eigene (Zu-)Stiftung gründen will, muss im Vorfeld verschiedene organisatorische, inhaltliche und rechtliche Fragen klären. Die erste Frage, die Sie beantworten müssen: Spenden oder stiften?
Eine Spende muss zeitnah und vollständig verwendet werden. Eine (Zu-)Stiftung dagegen ist dauerhaft angelegt und der Empfänger kann sie für verschiedene Zwecke einsetzen. Das Stiftungskapital wird dabei nicht angerührt, sondern lediglich die Erträge fließen dem Stiftungszweck zu. So können Sie auch über Ihre Lebenszeit hinaus helfen. Die Möglichkeiten, wie Sie Ihr Vermögen einsetzen und wofür, sind dabei so vielfältig wie Stiftungsmöglichkeiten selbst und die Projekte der Johanniter.
(Anlass-)Zuwendungen:
Wenn es etwas zu feiern gibt, ist das für viele Menschen oft eine passende Gelegenheit, mit einer besonderen Tat etwas zurückzugeben an diejenigen, denen das Schicksal nicht so hold war. Steht bei Ihnen eine Feier ins Haus, ein Geburtstag, eine Hochzeit oder irgendein anderes freudiges Ereignis? Solche Begebenheiten können Anlass sein, an Menschen in Not zu denken. Aber auch Trauerfälle sind oft ein Beweggrund, an die Menschen zu denken, die Hilfe benötigen. Wenn auch Sie einen persönlichen Anlass nutzen möchten, um unsere Arbeit zu unterstützen, können Sie Ihre Zuwendung an die Johanniter-Stiftung adressieren.
Zustiftung:
Darunter versteht man Zuwendungen an Stiftungen, die deren Grundstockvermögen erhöhen in Form von Geld, aber auch mit Sachleistungen, zum Beispiel Immobilien. Mit einer (Zu-)Stiftung können Sie beispielsweise dem Vermögen der Johanniter-Stiftung Werte dauerhaft zur Verfügung stellen. Dadurch kann die Stiftung langfristig höhere Erträge erzielen und somit ihre Zwecke nachhaltiger verfolgen. Im Falle einer (Zu-)Stiftung können Sie bei uns wählen, zu welchem Zweck Ihr Kapital eingesetzt werden soll.
Schenkung:
Im Falle einer Schenkung von Gegenständen oder Vermögenswerten an die Johanniter-Stiftung zu Lebzeiten haben sie unterschiedliche Möglichkeiten:
Die Handschenkung:
Hierbei übergeben Sie der Stiftung die entsprechenden Vermögenswerte, zu denen der Zugang sofort möglich ist. Lediglich die Schenkung von Grundstücken muss notariell beglaubigt werden.
Das Schenkungsversprechen:
In diesem Fall verpflichten Sie sich vertraglich, der Stiftung Vermögensgegenstände ohne Gegenleistung zu übertragen. Hierbei ist eine notarielle Beurkundung erforderlich.
Die Schenkung im Todesfall:
Diese Form der Schenkung ist ähnlich dem Zweck, den ein Testament erfüllt. Sie erfolgt erst nach dem Tod des Schenkenden.
Testament und Nachlass:
Das Stiften per Testament gibt Ihnen die Möglichkeit, über das eigene Leben hinaus einen guten Zweck zu unterstützen. Fördern Sie die Johanniter durch ein Vermächtnis oder durch eine Erbeinsetzung und sorgen Sie so dafür, dass mit Ihrem Vermögen Gutes getan wird und Hilfsbedürftige unterstützt werden. Ein Erbe zugunsten der Johanniter bietet viele Vorteile: Unter anderem ist es langfristig angelegt, die Erbschaftssteuer entfällt und es dient einem guten Zweck. Darüber hinaus können Sie dafür sorgen, dass nicht nur Ihre materiellen Werte, sondern auch Ihre persönlichen Ideale weitergegeben werden.
Themenfonds:
Hierbei handelt es sich um eine Zuwendungsart an eine bereits bestehende Stiftung. Auch das Projekt beziehungsweise der entsprechende Themenbereich, für den Ihr Fonds eingesetzt wird, ist bereits vorgegeben. Sie können bei der Johanniter-Stiftung derzeit in folgende Fonds investieren und uns unterstützen:
- Kinder und Jugend
- (Alten-)Pflege
- Hospizarbeit und Palliativmedizin
- Betreuung und Seelsorge
- Bildung und Wissenschaft
- Genossenschaften und Kommenden
- Johanniter-Schwesternschaft
- Johanniter-Hilfsgemeinschaften
- Johanniter-Unfall-Hilfe
- Auslandsarbeit
- Johanniter-Förderpreis
Namensfonds:
Auch hierbei geht es um eine Zuwendung an eine bereits bestehende Stiftung. Als Gründer eines solchen Fonds bestimmen Sie nicht nur das zu fördernde Anliegen, sondern legen auch den Namen fest. Benennen Sie den Fonds zum Beispiel nach einem geliebten Menschen, nach dem Verwendungszweck oder geben Sie ihm den eigenen Familiennamen. Bei der Gründung wird die Höhe des Stiftungskapitals festgelegt, dieses kann jederzeit aufgestockt werden. Nicht nur Privatpersonen, auch Gemeinden, Schulen oder Vereine können einen Stiftungsfonds gründen. Die Gründung kann schon zu Lebzeiten vorgenommen oder aber per Testament in die Wege geleitet werden.
Treuhandstiftung:
Im Rahmen einer Treuhandstiftung schließen Sie einen Vertrag mit einem Treuhänder, zum Beispiel der Johanniter-Stiftung. Damit übertragen Sie das Stiftungsvermögen dem Treuhänder. Dieser verwaltet es getrennt von seinem übrigen Vermögen nach gemeinsam festgelegten Regelungen. Der Stiftungszweck und andere grundlegende Bestimmungen werden in einer Satzung niedergelegt. Damit haben Sie die Sicherheit, dass mit Ihrem Vermögen Ihre Herzensprojekte unterstützt werden.
Verbrauchsstiftung:
Bei dieser relativ neuen Zuwendungsform kann das Stiftungsvermögen selbst für die Erfüllung des Stiftungszwecks aufgebraucht werden, nicht nur der Ertrag. Dadurch eröffnen sich gerade in Niedrigzinsphasen neue Möglichkeiten, weil von Erträgen abhängige Stiftungen dann kaum noch über Mittel zur Unterstützung ihrer Projekte verfügen. Der Preis dafür ist die Endlichkeit des Vermögens. Durch entsprechende Satzungsgestaltung sind auch die Gründung von Teil-Verbrauchsstiftungen, optionalen Verbrauchsstiftungen sowie die Umwandlung von normalen Stiftungen in Verbrauchsstiftungen möglich.
Immobilien stiften:
Auch Immobilien können gestiftet werden. Zu Lebenszeiten können Sie die Stiftung als Begünstigte einer Schenkung einsetzen. Hier unterscheidet man zwischen der reinen Schenkung und der gemischten Schenkung, bei der Sie eine Zuwendungsbestätigung in der Höhe des geschenkten Teilwertes erhalten. Auf Wunsch lässt sich zur Schenkung eine Leibrente vereinbaren oder Sie können ein Wohn- oder Nießbrauchsrecht zurückbehalten. Alternativ ist eine Immobilienstiftung auch per Testament möglich. Aus Rechtssicherheits- und Kostengründen empfehlen wir in diesem Fall ein notarielles Testament.
Stiftungsdarlehen:
Wollen oder können Sie sich nicht endgültig von Ihrem Vermögen oder Teilen davon trennen, so bietet ein Stifterdarlehen eine attraktive Zwischenlösung. So können Sie flexibel gemeinnützig tätig sein und gleichzeitig den Zugriff auf das eigene Kapital behalten. Sie stellen der Stiftung finanzielle Mittel in Form eines zinslosen Darlehens zur Verfügung. Ihr Geld wird angelegt. Benötigen Sie Ihre Einlage, weil unerwartet Kosten anfallen oder Sie für das Alter vorsorgen wollen, bekommen Sie es sofort zurück. Da Sie den Geldbetrag zinsfrei überlassen haben, unterstützen Sie unsere Stiftungsarbeit. Die Vermögenserträge aus diesem Darlehen erhält die Stiftung steuerfrei und kann damit humanitäre Projekte vorantreiben.
Eigene Stiftung:
Mit unserer Hilfe haben Sie ebenfalls die Möglichkeit, eine eigene (Zu-)Stiftung zu gründen. Die Gründung einer rechtsfähigen Stiftung muss durch die zuständige Stiftungsaufsichtsbehörde anerkannt werden. Außerdem müssen Sie ein Stiftungsgeschäft sowie eine Satzung aufsetzen. In dem Stiftungsgeschäft verpflichten Sie sich, ein genau festgelegtes Vermögen zu übertragen. In der Satzung werden Details wie der Name, der Stiftungszweck und die Aufgaben aufgeführt. Sobald die Stiftungsbehörde die Gründung anerkannt hat, ist die Stiftung rechtskräftig. Wenn Sie in Ihrer Satzung Förderzwecke zugunsten der Johanniter benennen, können wir auf Wunsch im Johanniter-Verbund die Verwaltung Ihrer eigenen (Zu-)Stiftung übernehmen.