Geldauflagen für soziale Projekte einsetzen
Verhängen Strafgerichte oder Staatsanwaltschaften Geldauflagen, profitiert davon häufig die Staatskasse. Mit einer Zuweisung an die Johanniter erfüllen diese Gelder einen unmittelbaren gemeinnützigen Zweck: Sie tragen dazu bei, dass wir Menschen in schwierigen Lebenslagen schnell, gezielt und unbürokratisch helfen können.
Ihre Entscheidung für Menschen in Not
Sie sind Richterin bzw. Richter oder vertreten die Staatsanwaltschaft? Dann entscheiden Sie sich bewusst für eine Zuweisung der Geldauflage zugunsten der Johanniter. Wir sind als gemeinnützige Organisation in die Listen der zuständigen Amts-, Landes- und Oberlandesgerichte eingetragen und erfüllen alle nötigen Voraussetzungen. Unser Service für Sie:
- Wir führen ein separates Konto für Geldauflagen und garantieren eine gewissenhafte Abwicklung.
- Wir informieren Sie zeitnah, ob die Zahlungsverpflichtung erfüllt wurde.
- Wir stellen vorgedruckte Überweisungsträger und Adressaufkleber zur Verfügung.
Finanzielle Hilfe, die ankommt – so wirkt Ihre Geldauflage
Ob für Kinderhospize oder Jugendeinrichtungen, für unsere Teams in der Kältehilfe, für First Responder im Rettungsdienst, Motorradstaffeln oder Integrationsarbeit: Neben regulären Spenden hilft uns auch die Zuweisung von Geldauflagen unter anderem dabei, unsere vielen Ehrenamtlichen auszubilden und optimal auszustatten.
Ein wichtiges Feld im Johanniter-Ehrenamt ist beispielsweise die Begleitung von Kindern und Jugendlichen in Verlustsituationen. Der Tod eines Elternteils, eines Bruders oder einer Schwester ist für Kinder ein einschneidendes Erlebnis. Sie trauern anders als Erwachsene und brauchen eine vertrauensvolle Umgebung, um ihre Trauer zu durchleben. Unser bundesweites Programm „Lacrima“, eine geschützte Anlaufstelle der Johanniter-Unfall-Hilfe für die Trauerbewältigung, ist spendenfinanziert – und ohne ehrenamtlich Helfende undenkbar.
Informationen für Zahlungspflichtige
Sie müssen eine gerichtliche Geldauflage erfüllen? Auch wenn Ihre Überweisung nicht ganz freiwillig erfolgt, danken wir Ihnen dafür! Wir investieren Ihr Geld direkt in Projekte für hilfsbedürftige Menschen.
Wichtige Hinweise
- Geben Sie bei Ihrer Zahlung das Aktenzeichen und den Namen des Gerichts oder der Staatsanwaltschaft als Verwendungszweck an. Nur so können wir Ihre Überweisung bestätigen.
- Weil es sich bei Geldauflagen nicht um freiwillige, abzugsfähige Spenden handelt, dürfen wir Ihnen aus rechtlichen Gründen keine Spendenquittung ausstellen. Der Betrag ist nicht steuerlich absetzbar.
- Ratenzahlungen oder den Aufschub der Zahlung dürfen wir Ihnen nicht anbieten. Bei Fragen hierzu wenden Sie sich bitte direkt an das zuständige Gericht.
- Bitte verwechseln Sie nicht Geldauflagen mit Bußgeldern. Ein Bußgeld wird in der Regel bei kleineren Ordnungswidrigkeiten erhoben und ist nicht auf eines unserer Geldauflagenkonten einzuzahlen, sondern direkt an Staat oder Kommune abzuführen.
Unsere Bankverbindungen
Nutzen Sie bitte ausschließlich unser spezielles Konto für Geldauflagen. Wählen Sie aus einem der folgenden Werke der Johanniter:
Transparenz & Qualität
Ihre Geldauflage wirkt und wird gezielt dort eingesetzt, wo sie am dringendsten gebraucht wird. Um Transparenz und Qualität zu gewährleisten, veröffentlichen wir regelmäßig Transparenzberichte und lassen unsere Arbeit freiwillig durch unabhängige Stellen prüfen.