Geldauflagen für den guten Zweck
Verfahrenseinstellung gegen Geldauflage – Informationen für Gerichte und Staatsanwaltschaften
Jede Geldauflage hilft uns. Sie als Richterin und Richter, als Vertreterin und Vertreter der Staatsanwaltschaft tragen durch die Zuweisung von Geldauflagen zugunsten der Johanniter dazu bei, dass wir Menschen in Not schnell und unbürokratisch helfen können. Hierfür erfüllen wir alle Voraussetzungen:
- Wir sind in den Listen der zuständigen Amts-, Landes- und Oberlandesgerichte als gemeinnützige Organisation eingetragen.
- Wir führen ein separates Konto für Geldauflagen.
- Wir informieren zeitnah, ob die Zahlungsverpflichtung erfüllt wurde.
- Wir stellen für Geldauflagen keine Spendenbescheinigungen aus.
- Vorgedruckte Überweisungsträger und Adressaufkleber stellen wir zur Verfügung.
Auf Wunsch übersenden wir Ihnen gern einen aktuellen Projektbericht und weitere Informationen zu unserer Arbeit.
Informationen für Zahlungspflichtige
Sie müssen eine gerichtliche Geldauflage erfüllen? Auch wenn Ihre Überweisung nicht ganz freiwillig erfolgt, danken wir Ihnen dafür. Denn es bringt auch etwas Gutes: Ihre Geldauflage oder Ihr Bußgeld kommt direkt bedürftigen Menschen zugute. Allerdings können Sie den Betrag nicht als Spende von der Steuer absetzen. Ob für den Betrieb von Kinderhospizen und Jugendclubs oder die Unterstützung von Senioren mit Demenz – durch die Zuweisung von Bußgeldern finanzieren die Johanniter verschiedene Hilfsprojekte und Ausbildungen unserer ehrenamtlichen Mitarbeitenden.
Nutzen Sie bitte ausschließlich unser spezielles Konto für Geldauflagen. Sie haben die Möglichkeit, an eines von vier Werken der Johanniter zu überweisen:
Johanniter-Unfall-Hilfe e.V.
IBAN: DE33 3702 0500 0004 3300 06
BIC: BFSWDE33XXX
oder
Johanniter Seniorenhäuser GmbH
IBAN: DE08 3702 0500 0004 0800 02
BIC: BFSWDE33XXX
oder
Johanniterorden
IBAN: DE06 3506 0190 0000 1501 50
BIC: GENODED1DKD
oder
Johanniter-Stiftung
IBAN: DE56 3506 0190 0000 3403 40
BIC: GEN0DED1DKD
oder
Johanniter-Schwesternschaft e.V.
IBAN DE88 1007 0024 0307 0406 00
BIC: DEUTDEDBBER
Wichtig:
Geben Sie bei Ihrer Zahlung unter dem Verwendungszweck das Aktenzeichen des Gerichts an. Nur so können wir Ihre Überweisung dem Gericht bestätigen. Aus rechtlichen Gründen dürfen wir für Bußgelder keine Spendenquittung ausstellen. Wir dürfen auch nicht über Ratenzahlungen oder Aufschub von Zahlung verhandeln. Bei Fragen hierzu wenden Sie sich bitte direkt an das zuständige Gericht.