Zulassung als Weiterbildungsstätte
Für die Zusatz-Weiterbildung Sozialmedizin
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Wir freuen uns mitteilen zu können, dass das Neurologische Rehabilitationszentrum Godeshöhe e.V. mit Wirkung vom 01.10.2020 durch die Ärztekammer Nordrhein gemäß § 38 Abs. 3 des Heilberufsgesetzes als Weiterbildungsstätte für die Zusatz-Weiterbildung "Sozialmedizin" zugelassen wurde.