02.12.2020 | Bundesgeschäftsstelle

Position zum geplanten Kinder- und Jugendstärkungsgesetz

Johanniter-Unfall-Hilfe setzt sich für mehr Kinderschutz und eine lückenlose Betreuung von Careleavern ein

Das Bundeskabinett hat am 02.12.2020 einem Gesetzentwurf des Bundesfamilienministeriums für eine Reform des Kinder- und Jugendhilferechts zugestimmt. Die JUH begrüßt grundsätzlichen dieses Vorhaben für eine Reform des SGB VIII.

Die Johanniter tragen dabei die Stellungnahme der Diakonie Deutschland und der Bundesarbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) zu dem Referentenentwurf für das KJSG mit. Zwei Aspekte heben die Johanniter in einer eigenen Position zum KJSG besonders hervor: den Kinderschutz und die Betreuung von Careleavern. Junge Menschen, die die Fürsorge der Kinder- und Jugendhilfe verlassen, sogenannte Careleaver, müssen besondere Berücksichtigung im KJSG finden. Daher setzt sich die JUH für einen eindeutigen rechtlichen Anspruch auf Hilfe, zum Beispiel auf Rückkehr ins Hilfesystem, ein. Der Kinderschutz muss im SGB VIII gestärkt werden.

Um einen umfangreichen Schutz von Kindern und Jugendlichen zu gewährleisten, ist daher eine finanzielle Unterstützung aller Einrichtungsträger sowie eine stärkere Förderung der Aus- und Weiterbildung notwendig. Bei einem Verdacht auf Kindeswohlgefährdung ist die Einbindung spezialisierter Fachberatungs-stellen in die Präventionsarbeit und Gefährdungseinschätzung zu befürworten.

Position der Johanniter-Unfall-Hilfe zur Reform des Kinder- und Jugendhilferechts

JUH-Positionspapier Kinderschutz