08.04.2022 | Regionalverband Oberfranken

Plötzlich pflegebedürftig – was tun?

Beratungsgespräche helfen, die Pflege zu Hause zu organisieren und sorgen für Entlastung

Eine Angehörige schaut sich Unterlagen zur Pflege an.
Sich in der Welt der Pflege zurechtzufinden, ist für Laien nicht einfach. Eine Pflegeberatung bietet Orientierung.

Eine Pflegebedürftigkeit kommt meistens unerwartet, sei es durch Krankheit, einen Unfall oder auch schleichend durch das normale Älterwerden. In jedem Fall verlangt sie von den Angehörigen vielfältige Entscheidungen – und das in der Regel möglichst schnell. Rund 2 Millionen der rund 3,3 Millionen Pflegebedürftigen in Deutschland werden alleine von ihren Angehörigen betreut und können so in den eigenen vier Wänden bleiben. Doch die Pflege zuhause ist für alle Beteiligten auch eine große Herausforderung, die schnell zur Belastung werden kann. Viele Angehörige geraten dabei an Grenzen und benötigen Unterstützung.

„Die pflegenden Angehörigen sind die entscheidende Stütze unseres Pflegesystems. Umso wichtiger ist, dass wir sie nicht vergessen“, so Alexandra Günster, Pflegeberaterin bei den oberfränkischen Johannitern. Der Pflegeberatung kommt dabei eine wichtige Rolle zu: „Wer neu in der Situation ist, hat viele Fragen und macht sich Sorgen“, so Alexandra Günster. Die Wenigsten wissen, welche Leistungen ihnen zustehen, wie sie diese beantragen und wo sie weitere Unterstützung bekommen. „Wir gehen bei der Beratung auf die individuelle Situation der Pflegebedürftigen und der pflegenden Angehörigen ein und geben praktische Tipps und Hilfestellungen“, so die Pflegeberaterin der Sozialstation Schlüsselfeld.

Anspruch auf eine kostenfreie, neutrale Pflegeberatung hat jeder Versicherte. Dabei ist es egal, ob die Betroffenen bereits einen Pflegegrad haben oder ob ein Antrag gestellt wurde. Beraten lassen können sich auch Angehörige oder Ehrenamtliche, die pflegen. Jeder, der Pflegegeld bezieht und ausschließlich von Angehörigen oder Bekannten versorgt wird, ist außerdem verpflichtet, sich regelmäßig beraten zu lassen. Die kostenfreie Beratung ist in diesem Fall Voraussetzung für den Bezug des Pflegegeldes. Bei Pflegegrad 2 und 3 ist die Beratung halbjährlich fällig, im Pflegegrad 4 und 5 vierteljährlich. Aber auch Pflegebedürftige mit dem Pflegegrad 1, die kein Pflegegeld beziehen, können sich einmal im halben Jahr beraten lassen. Die Kosten dafür werden von der Pflegekasse übernommen.

Damit sie die Betroffenen kompetent beraten kann, muss Alexandra Günster immer auf dem aktuellen Stand sein, was Angebote, Leistungen, Hilfsmittel oder zum Beispiel Anträge betrifft. Dazu kommen gute Kontakte zu Pflegekassen oder Beratungsstellen und natürlich die eigene Praxiserfahrung aus der ambulanten Pflege. „Selbstverständlich entscheiden die Pflegebedürftigen selbst, von wem sich sie sich beraten lassen. Beratungsbesuche werden von Pflegediensten und Sozialstationen, aber auch von unabhängigen Beratungsstellen durchgeführt“, erklärt Günster. „Wer in diese Situation kommt, sollte sich aber auf jeden Fall nicht scheuen, eine Pflegeberatung in Anspruch zu nehmen. Sie ist wichtig, um eine bestmögliche Versorgung sicherzustellen und auch um die Angehörigen zu entlasten.“

Für weitere Fragen steht das Pflegeteam der oberfränkischen Johanniter gerne zur Verfügung, telefonisch unter 09552 981-240 oder per E-Mail an