07.02.2022 | Regionalverband Nordbrandenburg

Hinweise zur aktualisierten Eindämmungsverordnung – Anspruch auf Notbetreuung

Ab sofort gilt eine aktualisierte Eindämmungsverordnung im Land Brandenburg, die die Notbetreuung für Kindertagesstätten vorsorglich regelt. Hierzu wichtige Hinweise für die Eltern und Erzieungsberechtigten.

Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigten,

ab sofort gilt eine aktualisierte Eindämmungsverordnung im Land Brandenburg, die die Notbetreuung für Kindertagesstätten vorsorglich regelt. Sobald eine Einrichtung ihr Betreuungsangebot nicht mehr vollständig aufrechterhalten kann, treten die bereits aus dem Jahr 2020 bekannten Regularien der Notbetreuung in Kraft. Die Mitteilung des Ministeriums zur Kenntnisnahme.

Wir möchten Sie darauf aufmerksam machen, dass diese Regelungen in Kraft treten, weil pandemie-bedingt ein hoher Krankenstand beim Kita-Personal zu verzeichnen ist. Jedoch spielt die somit eingeschränkte Kapazität Ihrer Einrichtung bei der Prüfung des Anspruches auf Notbetreuung keine Rolle. Dieser für uns maßgebliche Punkt fand in der vom Land Brandenburg erlassenen Verordnung keine Berücksichtigung.

Die Jugendämter werden die Anträge auf Notbetreuung bearbeiten, ohne dabei die tatsächlich vorhandenen Personalkapazitäten in den Kitas berücksichtigen zu können. Wenn Ihre Einrichtung personell stark unterbesetzt ist, kann es darum dazu kommen, dass Ihnen trotz Ihres Anspruches kein Platz in der Einrichtung zur Verfügung gestellt werden kann. 

Auch wenn sich natürlich Träger, Kommune und Landkreis darum bemühen, Ihnen einen Betreuungsplatz in einer anderen Kita anzubieten, kann das in der momentanen landkreisweit schwierigen Personalsituation in den Kindertageseinrichtungen ebenfalls problematisch werden. 

Der vollständige Brief unseres Regionalvorstands hier zum Nachlesen.

Weiterführende Hinweise sowie die Anträge erhalten Sie auch auf den Websites der Landkreise:

Landkreis Barnim

Landkreis Oberhavel