Hilfreiche Pflicht für pflegende Angehörige
Regelmäßige Beratungsgespräche helfen, die Pflege zu Hause zu verbessern und sorgen für Entlastung
Rund 3,3 Millionen Pflegebedürftige werden in Deutschland zu Hause versorgt. Um mehr als 2 Millionen dieser Menschen kümmern sich laut Pflegestatistik 2019 des Statistischen Bundesamtes die Angehörigen alleine. Tendenz steigend. Damit wird ein Wunsch erfüllt, den die meisten Pflegebedürftigen haben: Sie möchten in den eigenen vier Wänden bleiben, auch wenn sie Betreuung brauchen. Doch die Pflege zuhause ist für alle Beteiligten auch eine große Herausforderung, die schnell zur Belastung werden kann.
„Mit den pflegenden Angehörigen steht und fällt ein großer Teil unseres Pflegesystems, deswegen dürfen wir sie nicht aus den Augen verlieren“, so Tanja Günster, Pflegeberaterin bei den oberfränkischen Johannitern. „Eine gute Beratung der Pflegenden ist immens wichtig, damit die Pflegebedürftigen gut betreut werden können, aber auch um für Entspannung in der Pflegesituation zu sorgen und Stress zu vermeiden.“
Jeder, der Pflegegeld bezieht und ausschließlich von Angehörigen oder Bekannten versorgt wird, ist verpflichtet, sich regelmäßig beraten zu lassen. Die kostenfreie Beratung ist Voraussetzung für den Bezug des Pflegegeldes. „Bei Pflegegrad 2 und 3 ist die Beratung halbjährlich fällig, im Pflegegrad 4 und 5 vierteljährlich. Aber auch Pflegebedürftige mit dem Pflegegrad 1, die kein Pflegegeld beziehen, können sich einmal im halben Jahr beraten lassen. Die Kosten dafür werden von der Pflegekasse übernommen“, erklärt Tanja Günster. Sie ist als Fachkraft seit fast 20 Jahren in der Pflege tätig und damit ein echter Pflegeprofi. „Um kompetent beraten zu können, ist es aber natürlich auch nötig, nicht nur Praxiskenntnisse zu haben, sondern immer auf dem aktuellen Stand zu sein, was Angebote, Leistungen, Hilfsmittel oder zum Beispiel Anträge betrifft. Gute Kontakte zu Pflegekassen oder Beratungsstellen sind hierbei ganz wichtig“, erklärt die Johanniter-Mitarbeiterin.
Viel Beratungsbedarf gibt es traditionell zu Themen wie den Leistungen, die über die Pflegekassen in Anspruch genommen werden können, zu Antragstellungen oder zum Pflegegrad. „Mir ist es aber wichtig, individuell auf die Pflegbedürftigen und die pflegenden Angehörigen einzugehen. Oft ist mein Besuch eine der wenigen Gelegenheiten, wo über Probleme bei der Pflege geredet werden kann. Ich versuche, ganz praktische Tipps und Hilfestellungen zu geben, damit die Pflegebedürftigen optimal versorgt werden, aber auch damit sich die Pflegenden nicht selbst aus den Augen verlieren und ans Ende ihrer Kräfte kommen“, so Tanja Günster. Pflegeprobleme sollen gelöst, Pflegefehler vermieden und die Pflegenden entlastet werden. Der Beratungstermin ist also alles andere als eine lästige Pflicht: Er ist ein wichtiger Baustein, um die Pflege zu Hause bestmöglich zu bewältigen.
Von wem sie sich beraten lassen, entscheiden die Pflegebedürftigen selbst. Beratungsbesuche werden von Pflegediensten und Sozialstationen, aber auch von unabhängigen Beratungsstellen durchgeführt. Die Dokumentation und den Nachweis des Beratungsgesprächs bei der zuständigen Pflegekasse übernimmt der Pflegeberater. „Optimal ist es natürlich, die Beratung direkt vor Ort durchzuführen, um einen Einblick in die individuelle Pflegesituation zu bekommen – selbstverständlich unter Einhaltung der aktuellen Hygienevorschriften. Wir tun alles, um unsere Kunden und uns selbst zu schützen“, betont Tanja Günster. Coronabedingt gibt es aber vorerst bis zum 30. Juni dieses Jahres auch die Möglichkeit, sich telefonisch beraten zu lassen. Nachdem die Beratungsbesuche im vergangenen Jahr aufgrund der Pandemie für mehrere Monate ganz ausgesetzt wurden und das Pflegegeld auch ohne den vorgeschriebenen Beratungsbesuch weitergezahlt wurde, ist die Beratung nach § 37.3 SGB XI inzwischen wieder verpflichtend. Für weitere Fragen steht das Pflegeteam der oberfränkischen Johanniter gerne zur Verfügung, telefonisch unter 09552 981-240 oder per E-Mail an pflege.oberfranken(at)johanniter.de