17.03.2021 | Landesgeschäftsstelle Hannover (Verwaltung)

Die vier Hilfsorganisationen ASB, DRK, JUH und MHD begrüßen die Novellierung des Niedersächsischen Rettungsdienstgesetzes (NRettDG)

„Ein sehr wichtiger Schritt, um auch in Zukunft den Bevölkerungs-schutz in Niedersachsen sicherzustellen“

Die Landesverbände der vier anerkannten gemeinnützigen Hilfsorganisationen Arbeiter-Samariter-Bund (ASB), Deutsches Rotes Kreuz (DRK), Johanniter-Unfall-Hilfe (JUH) und Malteser Hilfsdienst (MHD) begrüßen die gestern im Niedersächsischen Landtag verabschiedete Novelle des Niedersächsischen Rettungsdienstgesetzes.

„Dies ist ein sehr wichtiger Schritt, um auch in Zukunft den Bevölkerungsschutz in Niedersachsen sicherzustellen“, erklärt Dr. Ralf Selbach, Vorstandsvorsitzender des DRK-Landesverbandes Niedersachsen.

Insbesondere begrüßen die Hilfsorganisationen, dass nun auch die sogenannte „Bereichsausnahme“, die bereits nach EU-Recht gilt, ebenfalls in das Niedersächsische Rettungsdienstgesetz aufgenommen wurde. Danach können die Landkreise und kreisfreien Städte eine Hilfsorganisation, wenn sie ebenfalls für den Katastrophenfall eine Basis an ehrenamtlichen Kräften bereithält, ohne öffentliche Ausschreibung mit dem Rettungsdienst beauftragen. „Rettungsdienst und Katastrophenschutz können nur gemeinsam gedacht werden, denn in der Praxis arbeiten die ehrenamtlichen Kräfte der Bereitschaften mit den hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Rettungsdienstes Hand in Hand“, so Selbach weiter. Daher müssen auch die Hilfsorganisationen, die Kosten, Zeit und personelle Ressourcen für diese ehrenamtliche Basis bereithalten, vorrangig bei der Vergabe des Rettungsdienstes berücksichtigt werden. „Auch in der gegenwärtigen Pandemie-Situation zeigt sich einmal mehr, wie unverzichtbar die ehrenamtlichen Kräfte der Hilfsorganisationen sind. Der Gesetzgeber hat dem nun auch in Niedersachsen durch die Aufnahme der sogenannten Bereichsausnahme Rechnung getragen“, so Selbach.

Ebenfalls begrüßen die Hilfsorganisationen die Regelungen zum Notfall-Krankentransportwagen sowie die Aufnahme der Experimentierklausel in die Novelle des Niedersächsischen Rettungsdienstgesetzes als zukunftssichernde Schritte für den Bevölkerungsschutz in Niedersachsen.

„Die gestrige Entscheidung zur Änderung des Nds. Rettungsdienstgesetzes begrüßen wir ausdrücklich. Die Aufnahme der Bereichsausnahme gibt allen Beteiligten rechtliche Sicherheit und stärkt die seit langem bewährten Strukturen zur Sicherstellung des Rettungsdienstes. Die neu aufgenommene Experimentierklausel ermöglicht es, schnell und rechtssicher auf Veränderungen in den rettungsdienstlichen Rahmenbedingungen zu reagieren und damit den Bürgerinnen und Bürgern immer einen modernen und effektiven Rettungsdienst anzubieten. Mit dem Einsatz und der Definition zum Notfall-Krankenwagen kann der Träger auf die gestiegenen Einsatzzahlen im Rettungsdienst besser reagieren“, erklärt Hannes Wendler, Mitglied im Vorstand der Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. im Landesverband Niedersachsen/Bremen.

„Die Gesetzesänderung ist vielversprechend. Wir sind zuversichtlich, dass sie sich bewähren wird hinsichtlich unserer Aufgabe, den Rettungsdienst in Niedersachsen weiterhin positiv zu gestalten", so ASB-Landesfachdienstleiter Bevölkerungsschutz, Thomas Heine.

Auch die Malteser begrüßen die Novellierung ausdrücklich. „Die Bereichsausnahme sichert Arbeitsplätze und stärkt die Position der Hilfsorganisationen“, kommentiert Raphael Ebenhoch, Landesgeschäftsführer der Malteser in Niedersachsen. Wichtig sei das vor allem im Bereich des Bevölkerungsschutzes, den man jetzt auf ein noch stabileres Fundament stellen könne. „Beim Aufbau von Notunterkünften für Flüchtlinge im Jahre 2015 und aktuell beim Betrieb von Impfzentren haben wir gesehen, wie wertvoll stark aufgestellte Hilfsorganisationen für unsere Gesellschaft sind.“

Bildnachweis: Johanniter/Martin Bühler