Anmeldungen können ganzjährig getätigt werden. Zunächst erfolgt ein Anmeldegespräch zwischen den Erziehungsberechtigten mit Kind und der Leitung. Bei Aufnahme eines Krippenkindes folgt nach dem Anmeldegespräch ein Erstgespräch mit der Leitung. Hierbei werden die Eltern über die Eingewöhnung des Kindes und das Berliner Eingewöhnungsmodell informiert und offene Fragen beantwortet.
Telefonische Anmeldungen sind nicht möglich.
Anmeldungen während des laufenden Bildungsjahres sind natürlich möglich (Wohnungswechsel, familiäre Krisensituation, etc.). Kinder, die aufgrund mangelnder Plätze nicht aufgenommen werden können, werden, sofern die Eltern dies wünschen, auf eine Warteliste gesetzt. Sollte während des laufenden Bildungsjahres ein Platz frei werden, so besteht dann die Möglichkeit des Nachrückens. Die Aufnahme in unsere Einrichtung erfolgt nach Maßgabe der verfügbaren Plätze.
Sind nicht genügend freie Plätze verfügbar, wird die Auswahl nach folgenden Kriterien vorgenommen, wobei die Reihenfolge der Auflistung keine Aussage über die Dringlichkeit macht. Durch den Rechtsanspruch SGB V111§24, welcher ab 01.08.2013 in Kraft getreten ist, werden Kinder im Alter von 1 Jahr, bei freiem Platz bevorzugt aufgenommen. Sind nicht genügend freie Plätze verfügbar, wird die Auswahl nach folgenden Kriterien vorgenommen, wobei die Reihenfolge der Auflistung keine Aussage über die Dringlichkeit macht.
- Wohnort innerhalb der Kommune
- Alter des Kindes
- Geschwisterkinder
- Alleinerziehende
- soziale Notlage
- Berufstätigkeit der Eltern
Hier können Sie sich unverbindlich einen Vormerkbogen für Ihr Kind herunterladen.