Nachbarschaftshilfe Fortbildung im Landkreis Meißen/Mittelsachsen
Die Nachbarschaftshelfer/innen Fortbildung richtet sich an Personen, welche in der Nachbarschaftshilfe nach §45b SGB XI bereits aktiv sind. Eine regelmäßige Fortbildung ist für den Erhalt der Qualifizierung notwendig.
Unsere Leistungen
Die Nachbarschaftshelfer/innen Fortbildung richtet sich an Personen, die in der Nachbarschaftshilfe nach §45b SGB XI bereits aktiv sind. Diese Fortbildung ist regelmäßig (in der Regel mindestens alle 3 Jahre) vorgeschrieben.
In diesem Kurs wird das vorhandene Wissen aufgefrischt und auf den aktuellen wissenschaftlichen sowie rechtlichen Stand gebracht. Darüber hinaus werden unterschiedliche Themenbereiche der Nachbarschaftshilfe vertieft.