Vielen Dank für Ihr Interesse an unseren Schulungsangeboten.
Mit der Buchung eines Kurses als Privatperson oder Geschäftskunde kommen viele Fragen auf. Um Ihnen vorab bereits eine Hilfestellung zu bieten, stehen Ihnen hiermit unsere häufig gestellten Fragen und die Antworten zur Verfügung.
Sollten Sie an dieser Stelle nicht fündig werden, stehen wir ihnen natürlich gern zur Verfügung per Email zur Verfügung
Wir freuen uns Ihnen bei Ihren Fragen behilflich sein zu können.
Allgemein
Aktuell bieten wir Ihnen gern Erste-Hilfe-Kurse in deutscher und englischer Sprache an.
Inhouse-Schulung: In fast allen Kursformaten können wir bei einem Kurs bei Ihnen im Haus (Inhouse-Schulung) Kurse in englischer Sprache anbieten. Bei den Kursen in englischer Sprache erlauben wir uns, auf Grund des Mehraufwandes des Ausbildenden, zusätzlich zu den Kursgebühren eine Pauschale in Höhe von 150€ in Rechnung zu stellen. Auch wenn über die Berufsgenossenschaft abgerechnet wird, erfolgt die gesonderte Rechnung.
Die DGUV bestimmt bei den DGUV zertifizieren Kursen wie z.b.: Erste-Hilfe, Betriebssanitäter:innen-Qualifizierung, Brandschutzhelfer:in-Kurse oder dem psychologischen Erstbetreuung unter anderem über die Inhalte der Kurse, legt die vorgschriebene Raumgröße fest, oder gibt die Unterrichtszeiten vor.
Sie finden den Link zu den gesetzlichen Vorgaben der DGUV:
Bitte teilen Sie uns Ihre Anfrage immer schriftlich mit. Senden Sie uns bitte 2 - 3 Wunschtermine, mit ca. zwei Monaten Vorlauf. Sofern Sie terminlich flexibel sind, können wir auch Termine im kommenden Monat ermöglichen. Aufgrund der Dienstplanung ist dies im Regelfall jedoch nur bis zum 10. des laufenden Monats für den Folgemonat möglich. In dringenden Fällen (z.B.: bei Absagen durch einen anderne Kursanbieter) zögern Sie dennoch nicht uns anzusprechen. Wir versuchen nach möglichkeiten Lösungen zu finden. Dies kann dann jedoch mit einem Aufpreis verbunden sein.
Bitte nennen Sie uns die gewünschte Kursart (betriebliche Erste-Hilfe-Ausbildung oder betriebliche Erste-Hilfe-Fortbildung, Erste-Hilfe in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen, Brandschutzhelfer, Behandlungsschein LG1, etc.). Wir prüfen die freien Kapazitäten und senden Ihnen für einen der möglichen Wunschtermine ein unverbindliches, zeitlich definiertes Angebot, welches Sie bitte innerhalb zwei Woche bestätigen müssen. Abgelaufene Angebote haben keine weitere Gültigkeit und bedürfen einer schriftlichen Verlängerung der Frist, ansonsten werden die vorgemerketen Kapazitäten umgehend wieder freigegeben. Aus Ihrer Signatur sollten der/die Ansprechpartner/in inklusive mobiler Telefonnummer, der Veranstaltungsort bzw. Rechnungsadresse hervorgehen. Sollte der Veranstaltungsort oder die Rechnungsadresse abweichen, teilen Sie uns dies gern mit. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld über eine mögliche Abrechnung des Kurses über Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse.
Unsere individuellen Angebote sind zwei Woche lang gültig. Sollten in dem Angebot alle Daten korrekt sein, bestätigen Sie uns gern die Buchung in dem Sie auf die Angebots-E-Mail kurz schriftlich antworten. Danach erhalten Sie eine Auftragsbestätigung mit den gültigen AGB’s und allen weiteren Informationen. Erst mit dieser Auftragsbestätigung ist ein entsprechender Vertrag zustande gekommen. Gern können Sie uns spätestens eine Woche vor dem Kurs – sobald final bekannt – die Namen und Geburtsdaten der Teilnehmenden per E-Mail (gern in Form einer Excel-Tabelle) zukommen lassen. Somit können die Dokumente bereits aus dem PC vorgedruckt werden. Unsere Ausbildenden haben dann am Kurstag weniger Schreibarbeit und es werden eventuelle Schreibfehler verringert.
Wer betriebliche ersthelfende Person werden möchte, besucht eine betriebliche Erste-Hilfe-Ausbildung. Diese muss innerhalb von zwei Jahren erneuert werden. Innerhalb dieser zwei Jahre kann somit eine betriebliche Erste-Hilfe-Fortbildung besucht werden. Wird die zwei Jahres-Frist überschritten, muss wieder eine Erste-Hilfe-Ausbildung besucht werden.
Arbeiten Sie bzw. Ihre Mitarbeitenden in einer Bildungs- und Betreuungseinrichtung z.B. Schule oder Kindergarten empfehlen wir diesen Kurs zu buchen. In diesem Kurs wird noch einmal explizit auf Kindernotfälle eingegangen bzw. erhalten Sie für die Übungen entsprechend Baby- und Kinder-Phantom für das Üben der Herz-Druck-Massage und Beatmung. Dieser Kurs kann als Bildungs- und Betreuungseinrichtung über Gutscheine der Unfallkasse Berlin abgerechnet werden. Andere Unfallversicherungsträger müssen eigenständig angefragt werden. Bitte beachten Sie, dass das Zertifikat für den Kurs Erste-Hilfe in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen nicht zur Vorlage für den Führerscheinerwerb gilt.
Der Kurs zur Aus- und Fortbildung von Brandschutzhelfenden sieht eine praktische Feuerlöschübung vor. Daher sollten Sie Wetterfeste und für diesen zweck geeignete Kleidung (z.b.: keine Absatzschuhe oder Krawatte tragen, lange Haare zusammenbinden, ...) zum Kurs tragen. Im Kurs sind wir ca. 3h im Seminarraum und 1h am Brandsimulator für die Durchführung unterschiedlicher Löschverfahren.
Bei Inhouseschulungen Bei Schulungen in Ihrer Einrichtung benötigen wir einen geegneten Schulungsraum (siehe Kursdurchführung (Inhouse Schulung)) und eine Übungsfläche im Außenbereich. Auf dieser Übungsfläche muss das betreiben eines gaßbetriebenen Brandsimulator gestattet sein. Die Fläche sollte 10x10m betragen keine Bäume oder Gullis aufweisen.
Kursdurchführung (Inhouse)
Ihre Räumlichkeiten sollten genügend Platz für die Teilnehmenden bieten. Die Berufsgenossenschaften schreiben eine Mindestgröße von 50qm für Kurse in der Ersten Hilfe vor. Hierbei sind 10m² für den Dozierenden und je Teilnehmenden 2m² vorgesehen.
Für unsere Trainer:innen sollte eine Schreibmöglichkeit in Form einer Tafel, eines Whiteboards oder eines Flipcharts, sowie ein Beamer oder interaktive Tafel vorhanden sein.
Wenn Sie eine Inhouseschulung (Durchführung im Betrieb) buchen, beträgt die Mindest-Teilnehmenden-Anzahl in der Regel 12. Dies kann jedoch bei einigen Kursarten abweichen (z.b.: Brandschutzhelfer, Pflegekurse, betriebliche psychologie Erstbetreuung). Die Detailinformation entnehmen Sie gerne den entsprechenden Informationsseiten auf unserer Webseite.
Sollten Sie diese an Ihrem Schulungstag unterschreiten, stellen wir Ihnen die Differenz in Rechnung. Bitte beachten Sie, dass wir über die Berufsgenossenschaften lediglich die tatsächlich teilgenommenen Personen abrechnen dürfen. Die Differenz wird seitens der Berufsgenossenschaft nicht übernommen.
Kursdurchführung in den Räumen der Johanniter/Kooperationspartnern
Grundsätzlich bekommen Sie in unseren Kursen das für die Kursdurchführung benötigte Material ausgehändigt. Dennoch sollten Sie sich etwas zu Schreiben (für persönliche Notizen), etwas zu Essen und gute Laune mitbringen.
In unseren Seminaren stellen wir Wasser (Sprudel, Still, Kalt und Warm) und Kaffee zur Verfügung. In der Nähe unserer Veranstaltungsräumen befinden sich meisten Einkaufsmöglichkeiten um sich dort etwas kleines für die Mittagsversorgung eigenständig zu bedorgen. Im Detail können Sie diese Informationen den Anfahrtsbeschreibungen des entsprechenden Kursorts entnehmen.
Unsere Räume in Heidenau (Zschierenerstraße 5, 01809 Heidenau) und Dresden Leuben (Neundorferstraße 1, 01257 Dresden) sind Klimatisiert.
Abrechnung
Unter bestimmten Umständen können die Kosten für Erste-Hilfe-Kurse über die für Sie zuständige Berufsgenossenschaft (BG) abgerechnet werden. Bitte setzen Sie sich rechtzeitig im Vorfeld des Kurses mit Ihrer zuständigen Berufsgenossenschaft in Verbindung und klären die Kostenübernahme. Bitte stellen Sie sicher, dass zum Kurstag das Original Abrechnungsformular Ihrer zuständigen Berufsgenossenschaft mit Stempel und Unterschrift Ihrerseits versehen vorliegt. Am Kurstag selbst müssen die Teilnehmenden Ihre tatsächliche Anwesenheit mit ihrer Unterschrift dokumentieren. Alles Weitere zur Abrechnung mit der BG nach dem Kurs übernehmen wir.
Erhalten wir bis 7 Tage nach Kursende kein vollständig ausgefülltes Abrechnungsformular stellen wir Ihnen den gesamten Kurs in Rechnung. Bitte beachten Sie, dass eine nachträgliche Abrechnung mit der Berufsgenossenschaft nicht möglich ist. Sollte Sie nicht über eine Berufsgenossenschaft abrechnen, ist auch eine Rechnungsstellung unsererseits möglich. Teilen Sie uns dies gern vorab per E-Mail mit. Als Privatperson können Sie am Kurstag bei offenen Kursen in unserem Ausbildungszentrum in Bar bezahlen, wenn eine Abrechnung über die BG nicht erfolgen kann.
Die Berufsgenossenschaften oder Unfallkassen können je Firma abweichen. Bitte informieren Sie sich in Ihrem Haus, welche die für Sie zuständige ist. Wir haben diesbezüglich keinen Einblick. Bitte setzen Sie sich vor dem Kurs mit Ihrer zuständigen Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse für eine eventuelle Kostenübernahme in Verbindung und beantragen Sie die BG-Abrechnungsformulare entsprechend – wenn gefordert – online.
Zum Beispiel fordern die BGW (Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege) und BGN (Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe) ein vorher online zu generierendes BG-Abrechnungsformular. In dieses müssen die Daten der Teilnehmenden online eingetragen werden. Das dann generierte Formular enthält ein Prüfzeichen der BGW bzw. BGN. Lediglich diese Formulare können wir entgegennehmen. Es dürfen keine handschriftlichen Änderungen - außer Stempel und Unterschriften - auf den Formularen der BGW/BGN vorgenommen werden, da die Kostenübernahme seitens der BG sonst nicht mehr gesichert ist. Sollte Sie nicht über eine Berufsgenossenschaft abrechnen, ist auch eine Rechnungsstellung unsererseits möglich. Teilen Sie uns dies gern vorab per E-Mail mit.
Zur korrekten Abrechnung mit der Berufsgenossenschaft muss das BG-Abrechnungsformular zwingend im Original mit Stempel und Unterschriften der Firma bzw. der Teilnehmenden am Kurstag vorliegen. Somit ist ein senden per E-Mail nicht ausreichend. Ein Versand per Post ist möglich.
Bitte überweisen Sie vorab kein Geld, da es in der Buchhaltung nicht zugeordnet werden kann. Die Bezahlung erfolgt mittels Abrechnungsformular der Berufsgenossenschaft oder bei offenen Kursen in unserem Ausbildungszentrum in Bar.
Es ist zwingend notwendig, dass im Vorfeld mit der Berufsgenossenschaft die Abrechnung geklärt werden muss. Haben Sie bereits privat eine Zahlung geleistet, kann diese nicht im Nachhinein über die Berufsgenossenschaft abgerechnet werden.
Stornierung
Sollten Sie Ihren gebuchten Kurs-Termin nicht wahrnehmen können, können Sie den Kurs stornieren. Teilen Sie uns Ihren Stornierungswunsch bitte schnellstmöglich per E-Mail.
Bitte beachten Sie die dazu geltenden Stornierungsgebühren. Gerne buchen wir Ihren gewünschten Kurstermin auch kostenfrei um, wenn Sie uns einen entsprechenden Ersatztermin mitteilen.
Damit der Platz nicht verfällt oder etwa Stornokosten für Sie entstehen, können Sie auch eine entsprechende Ersatzperson schicken. Teilen Sie uns diese vorher bitte per E- Mail mit.
Tritt die Vertragspartei bzw. der Teilnehmer innerhalb von 8 - 13 Tagen vor Beginn der Kurs- bzw. Ausbildungsveranstaltung zurück, so wird eine Bearbeitungspauschale in Höhe von 25 % des jeweiligen Entgelts für die konkrete Kurs- bzw. Ausbildungsveranstaltung fällig. Tritt er 4 - 7 Tage vor dem Beginn der Kurs- bzw. Ausbildungsveranstaltung zurück, beträgt die Bearbeitungspauschale 50 % des jeweiligen Entgelts für die konkrete Kurs- bzw. Ausbildungsveranstaltung. Vertragspartner, die noch kurzfristiger zurücktreten, sind zur Zahlung des vollen Entgelts verpflichtet. Die Bearbeitungspauschale wird nicht in Rechnung gestellt, wenn ein/e Ersatzteilnehmer/in benannt wird.
Bescheinigungen / Zertifikate
Am Kursende erhalten Sie von uns ein entsprechendes Zertifikat. Vorausgesetzt die Abrechnungsmodalitäten sind geklärt.
Die Erste-Hilfe-Aus- und Fortbildungen sind jeweils zwei Jahre gültig.
Unsere Erste-Hilfe-Ausbildung entspricht den Vorgaben der DGUV Vorschrift 1 (DGUV Grundsatz 304-001) und gilt gemäß §2 Straßenverkehrsgesetz und nach § 19 Fahrerlaubnisverordnung als Nachweis für die Erteilung der Fahrerlaubnis. Bitte beachten Sie, dass das Zertifikat für den Kurs Erste-Hilfe in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen nicht zur Vorlage für einen Führerschein gilt.
Abkürzungsverzeichnis: BG: Berufsgenossenschaft BGN: Berufsgenossenschaft für Nahrungsmittel und Gastgewerbe BGW: Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege DGUV: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung Inhouseschulung (Durchführung im Betrieb)
Wir freuen uns auf Ihre Buchung und wünschen ein tollen und lehrreichen Kurs. Sollten Sie weitere Fragen haben, zögern Sie nicht uns zu kontaktieren.