Fünf Tage Bildungsurlaub in Sachsen
40.000 Unterschriften braucht das Aktionsbündnis*, um die Gesetzesvorlage in den Landtag einzubringen. Das Ziel: Jede(r) im Freistaat hat Anspruch auf fünf Tage Bildungszeit pro Jahr.
Vertreter des Aktionsbündnisses starten die Unterschriftenaktion mit der Landespressekonferenz am 25.8.23, 13 Uhr, Bernhard-von-Lindenau-Platz 1, 01067 Dresden.
Für Interviews und Schnittbilder steht von Seiten der Johanniter zur Verfügung: Kristin Steudel, Leiterin der Rettungshundestaffel im Regionalverband Dresden mit Rettungshund Bali und einem Einsatzfahrzeug.
Eine Übersicht zu den Unterschriftenbüros liegt unter www.zeit-fuer-sachsen.de. Auf dieser Website sind zudem Poster und Flyer zum Download abgelegt, damit jeder den Volksantrag in seinem Umfeld bekannt machen kann.
Voraussetzungen für die Unterschrift:
- deutsche Staatsbürgerschaft
- Hauptwohnsitz mindestens seit drei Monaten in Sachsen
- 18 Jahre
- Angaben auf dem Unterschriftenbogen sind vollständig und deutlich lesbar
- eigenhändige Unterschrift
Aus rechtlichen Gründen sind leider weder eine digitale Unterschrift noch eine Zeichnung online möglich!!!
Für viele ehrenamtliche Johanniterinnen und Johanniter ist dieses Gesetz lange überfällig. Jahr für Jahr erbringen sie im Durchschnitt zwischen 200 und 300 Stunden – im Dienste der Gesellschaft. Spitzenreiter knacken leicht die 1.000-Stunden-Schwelle in den Zügen des Bevölkerungsschutzes wie den Rettungshundestaffeln und Wasserrettungseinheiten, in den Trauerbegleitungen oder in der Ersten-Hilfe-Ausbildung. Gut ausgebildete Sanitäterinnen und Sanitäter sichern kulturelle und Sportveranstaltungen ab, helfen bei Katastrophen und Terrorlagen, suchen nach vermissten Menschen.
Diese Aufgaben geben Sinn und Erfüllung. Aber sie kosten Zeit. Bei den Johannitern in Sachsen sind das in Summe hunderttausende Stunden, die dann für Familie und Arbeit nicht mehr zur Verfügung stehen. Deshalb wünschen sich die Johanniter einen Anspruch auf Bildungsfreistellung von fünf Tagen im Jahr mit Lohnausgleich.
„Wir trainieren mit unseren Hunden zirka 20 Stunden in der Woche“, erklärt Kristin Steudel Staffelleiterin der Rettungshundestaffel im Regionalverband Dresden. “Das ist das Minimum, damit die Tiere ihre Aufgaben bei der Vermisstensuche erfüllen können. Die Anforderungen sind hoch. Alle zwei Jahre müssen unsere Hunde eine praktische Prüfung bestehen.
Gerade komme ich beispielsweise von einem Trümmersuchlehrgang gemeinsam mit dem THW zurück. Eine Woche bin ich durch Schmutz und Trümmerstücke gekrochen. Für solche Weiterbildungen müssen unsere Hundeführer in der Regel Urlaub nehmen. Ich habe Glück: Mein Arbeitgeber unterstützt mein Ehrenamt. Das ist für mich eine luxuriöse Situation und geht lange nicht allen so“, ergänzt die 29-jährige Zollbeamtin.
„Damit wir für den Ernstfall gewappnet sind, trainieren wir regelmäßig Erste Hilfe, erarbeiten uns die Skills für den sogenannten Massenanfall von Verletzten, wir müssen in der Lage sein, eine Notunterkunft aufzubauen oder ein Altenheim zu evakuieren. Zudem muss jeder von uns wissen, wie ein Notstromaggregat funktioniert oder was bei Hochwasser zu tun ist“, berichtet Sophie Koch über den Alltag in den Einheiten des Bevölkerungsschutzes. „Es wäre sehr schön, wenn wir wenigstens einen kleinen Teil der Ausbildung nicht in unserer Freizeit absolvieren könnten. Die Grundqualifikation für solche Einsätze ist die Ausbildung zum Sanitätshelfer. Diese dauert sechs ganze Tage und endet mit einer kniffeligen und sehr realitätsnahen Prüfung für die man abends noch richtig lernen muss“, so die 30-jährige Kommunikationsfachfrau und Bildungsreferentin.
„Es wird allerhöchste Zeit, dass nun auch in Sachsen dieser Freistellungsanspruch in Gesetzesform gegossen wird“, sagt Dietmar Link, Mitglied des Landesvorstandes der Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. in Sachsen. „Nur in Sachsen und Bayern fehlt bislang ein entsprechendes Gesetz. Für uns als Hilfsorganisation mit über 1.500 ehrenamtlichen Helfern – allein in Sachsen – ist es essenziell, dass wir einen hohen Ausbildungsstand halten. Diese fünf Tage würden den ehrenamtlichen Johanniterinnen und Johannitern auch zeigen: ihr Engagement wird von der Gesellschaft wertgeschätzt. Und natürlich müssen wir auch auf die Sinnhaftigkeit und die Qualität der Bildungsangebote achten“, so Link. Deshalb sei es wichtig, dass der Gesetzentwurf „nur“ auf anerkannte Weiterbildungen abzielt. Für die Weiterbildung bei ehrenamtlichen Tätigkeiten verlangt der Gesetzentwurf solche, „[…] die in Erfüllung staatsbürgerlicher Pflichten zur Stärkung des demokratischen Gemeinwesens oder in sonstigem besonderen Gemeinwohlinteresse ausgeübt werden.
* In dem Aktionsbündnis kooperieren 50 verschiedenen Organisationen. Darunter Gewerkschaften, kirchliche, freie und soziale Träger sowie Parteien und Hilfsorganisationen.
Die digitale Pressemappe inklusive Fotos zur Veröffentlichung finden Sie zum Download unter: https://www.johanniter.de/news-sachsen