johanniter.de

Fortbildung Praxisanleitung Pflege 24h Refresher im Kreisverband Görlitz

Bei uns sind Sie richtig! Die Johanniter-Akademien bieten bundesweit ein weites Spektrum an Aus-, Fort- und Weiterbildungen an.

Unsere Leistungen

Die Aufgabe von Praxisanleitungen ist es, die Auszubildenden schrittweise an die Wahrnehmung der beruflichen Aufgaben als Pflegefachkraft heranzuführen. Die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung des Pflegeberufegesetzes schreibt eine kontinuierliche, insbesondere berufspädagogische Fortbildung im Umfang von mindestens 24 Stunden jährlich fest. An der Fortbildung können Fachkräfte im Gesundheitswesen mit der Weiterbildung zum/ zur Praxisanleitung teilnehmen.

Zahlen & Fakten

Die Pflichtfortbildung für die Praxisanleiterinnen erfolgt gemäß §4 Abs. 3 PflAPrV und umfasst 24 Stunden. Hier werden die bereits erworbenen und bestehenden Kenntnisse, Neuerungen und Entwicklungen aus Recht und Pädagogik aufgefrischt.

Mit dieser Fortbildung tragen Sie dazu bei, die hohe Qualität der Pflegeausbildung aufrecht zu erhalten und selbst mitzugestalten.

Kursdaten Grundlehrgang

  • Kosten: 305,00 €
  • Teilnehmer max: 20
  • Kursdauer: 24 Unterrichtseinheiten a 45 Minuten (3-tägig)
  • Unterrichtszeiten: 08:00 – 15:00 Uhr
  • Fortbildungspflicht: einmal jährlich

Themen und Termine

Thema 1

  • Coaching und Beratung von Azubis in kritischen Lebenssituationen
  • Delegieren von Praxisanleitung
  • Meine Rolle als Prüfer in der Abschlussprüfung

Termin

  • 22.04.; 23.04.; 24.04.2024 Hotel Tuchmacher, 02826 Görlitz, Peterstr. 8

Thema 2

  • Coaching und Beratung von Azubis in kritischen Lebenssituationen
  • Handling der 10% der Praxisanleitung
    • was zählt zu den 10% dazu / was nicht
    • was dokumentiere ich
    • wie binde ich das in den Stationsalltag ein
    • Archivierung
  • Meine Rolle als Prüfer in der Abschlussprüfung

Termin

  • 25.09.; 26.09.; 27.09.2024 Pflegeheim Bautzen-Seidau gGmbH, 02625 Bautzen, Schmoler Weg
  • 04.11.; 05.11.; 06.11.2024 Hotel Tuchmacher, 02826 Görlitz, Peterstr. 8