Änderungen in der Pflege 2024
Zum 1. Januar 2024 treten durch die Bundesregierung beschlossene Reformen in der Pflege in Kraft. Was sich ändert erfahren Sie hier.
Erhöhung des Pflegegeldes
Pflegegeld steht allen Personen zu, die Pflegegrad 2 – 5 haben und häuslich gepflegt werden, z. B. von Angehörigen oder Ehrenamtlichen. Die Pflegekasse überweist ihnen monatlich einen festen Betrag, abhängig von der Pflegestufe. Die Beträge erhöhen sich zum Jahresanfang 2024 um 5%. Daraus ergeben sich folgende neue Zahlen:
Pflegegrad 2: 332 € (zuvor 316 €)
Pflegegrad 3: 573 € (zuvor 545 €)
Pflegegrad 4: 765 € (zuvor 728 €)
Pflegegrad 5: 947 € (zuvor 901 €)
Erweiterter Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld
Das Pflegeunterstützungsgeld hilft pflegenden Angehörigen, die gleichzeitig noch berufstätig sind. In pflegerischen Notfällen steht es ihnen zu, sich bei Lohnfortzahlung von der Arbeit freistellen zu lassen. Bisher war dies pro zu pflegende Person insgesamt zehn Mal möglich. Ab 2024 ist dies pro Kalenderjahr für jeweils zehn Tage pro zu pflegende Person möglich.
Vereinfachte Verhinderungspflege für Schwerstbedürftige unter 25 Jahren
2024 bringt Vereinfachungen in der Verhinderungspflege für junge Menschen bis 25 Jahren, die Pflegegrad 4 oder 5 haben, mit sich. Dazu gehören: Die Höchstdauer der Verhinderungspflege wird auf bis zu acht Wochen pro Kalenderjahr ausgeweitet. Die Mittel der Kurzzeitpflege können auch gänzlich für die Verhinderungspflege verwendet werden. Außerdem entfällt die Voraussetzung einer Vorpflegezeit von sechs Monaten.
Anspruch auf Auskunft der Pflegekassen
Mit Beginn des neuen Jahres haben Versicherte das Recht, halbjährlich Auskunft von ihrer Pflegekasse über die bereits in Anspruch genommenen Leistungen und den damit einhergehenden Kosten zu erhalten. Und zwar in einer Art und Weise, die auch ein Laie versteht.
Sie haben noch Fragen bezüglich der Änderungen oder möchten sich beraten lassen? Hier finden Sie eine Auflistung unserer höchstkompetenten Pflegedienste in Ihrer Nähe.