Wenn Sie Ihr Kind in der Waldkindertagesstätte „Das kleine Forsthaus“ anmelden möchten, lassen Sie sich bitte in der sogenannten „Hagener Vormerkliste“ in der Waldkindertagestätte eintragen. Auf dieser Liste können Sie sich für das darauffolgende Kindergartenjahr zum 01.08. vormerken, dass Sie Interesse haben, Ihr Kind von uns betreuen zu lassen. Zusätzlich füllen Sie bei uns vor Ort noch ein nicht bindendes Anmeldeformular aus, damit wir im Falle der Aufnahme vorweg alle notwendigen Daten von Ihnen haben.
Auf der Vormerkliste tragen Sie bitte noch mindestens drei alternative Kindertageseinrichtungen aus Hagen nach 1., 2., oder 3. Wunsch ein, bei denen Sie sich ebenfalls vorgemerkt haben. Das dient der Kommunikation zwischen den einzelnen Einrichtungen, damit wir versuchen können, Ihr Kind in einer der Kitas unterzubringen, falls wir keinen Platz frei haben.
Bevor Sie Ihr Kind in unserer Einrichtung anmelden können, ist eine Hospitation zwingend erforderlich. Durch die Hospitation, die zwischen 08.30 Uhr und 11.30Uhr stattfindet, können Sie unsere Arbeit und das pädagogische Team kennenlernen. Die Hospitation kann ganzjährig erfolgen. Bitte vereinbaren Sie mit uns telefonisch einen Termin. Einen eigenen „Tag der offenen Tür“ bieten wir bewusst nicht an, da unsere tägliche Arbeit im Wald stattfindet und ein Event an der Waldhütte nur einen unzureichenden Einblick gewährt.
Das Anmeldeverfahren endet jeweils im November für das kommende Kindergartenjahr. Der Rat der Tageseinrichtung legt jährlich bestimmte Aufnahmekriterien neu fest.
Grundlage für die Aufnahmekriterien in der Tageseinrichtung ist das Kinderbildungsgesetz (KiBiz) und die Zuweisung der Gruppenformen durch das zuständige Jugendamt.
Die Aufnahmekriterien finden Anwendung, wenn mehr Neuanmeldungen vorliegen, als zugewiesene Plätze vorhanden sind.
Folgende Kriterien werden in harte und weiche Kriterien unterschieden und bei der Vergabe der zugewiesenen Plätze zu Rate gezogen:
harte Kriterien:
- Kinder von Mitarbeitern der JUH
- Kinder, deren Geschwister die Einrichtung zeitgleich besuchen
- Kinder, die aufgrund einer persönlichen Notlage einen Kita- Platz benötigen. (Als persönliche Notlage gelten z.B. der nachgewiesene Ausfall der wesentlichen Betreuungsperson/en, die eine Betreuung unmöglich macht, die wirtschaftliche Absicherung der Familie oder die Pflege einer angehörigen Person)
- Alter des Kindes. Ältere Kinder werden vorrangig aufgenommen, maßgeblich ist das Geburtsdatum
- Kinder, die in dem Jugendamtsbezirk wohnen
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weiche Kriterien:
- Anmeldedatum
- Kinder von Alleinerziehenden
- Kinder, deren Eltern einer Berufstätigkeit nachgehen, eine Ausbildung machen bzw. dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen müssen
- Betreuungs- und Buchungszeiten
- Zustimmung zur konzeptionellen Ausrichtung und den Zielen der Einrichtung
Kinder, die im Laufe des Jahres zuziehen, können aufgenommen werden, wenn ein entsprechender Platz frei ist.
Die Entscheidung über die Aufnahme obliegt in jedem Fall dem Träger der Einrichtung.
Im Januar eines jeden Jahres werden die Anmeldungen an das Jugendamt Hagen übermittelt. Spätestens im Februar erhalten alle Eltern Bescheid, ob und in welcher Einrichtung sie einen Platz erhalten.
Im Anschluss daran erstellen wir mit Hilfe Ihres Anmeldebogens den Betreuungsvertrag. Nach Abschluss ist Ihr Kind fest bei uns zum 01.08. aufgenommen.