Wir möchten Sie dabei unterstützen, so lange und selbstständig wie möglich in den eigenen vier Wänden leben zu können!
Die Pflege von Familienmitgliedern in der vertrauten Umgebung stellt oft eine Herausforderung dar. Der ihnen vertraute Lebensraum bietet Sicherheit und Erinnerungsmöglichkeiten für die Betroffenen, doch gestalten sich die alltäglichen Aufgaben mit zunehmendem Alter immer schwerer. Durch das Angebot der häuslichen Pflege können die Angehörigen in Ihrer Betreuungsverantwortung entlastet werden und die Betroffenen erfahren professionelle Unterstützung im Alltag. Das Ziel der ambulanten Pflege der Johanniter-Unfall-Hilfe ist es den Patienten ein möglichst langes und selbstbestimmtes Leben in den eigenen vier Wänden zu ermöglichen.
Wenn Sie sich für eine Pflege zu Hause durch eine professionelle Pflegefachkraft entscheiden, stehen Ihnen Pflegesachleistungen zu. Deren Höhe hängt von Ihrem Pflegegrad ab. Der Einsatz des Pflegedienstes wird von der Versicherung finanziert, das bedeutet, eine Auszahlung an den Versicherten findet nicht statt. Bitte beachten Sie dabei, dass es sich bei der Pflegeversicherung um eine Teilleistungsversicherung handelt und es sein kann, dass ein Eigenanteil auf Sie zukommt.
Wenn Angehörige oder andere (zum Beispiel Freunde oder Nachbarn) Sie beispielsweise zu Hause pflegen, unterstützt die Pflegeversicherung Sie mit einem Pflegegeld. Das Geld wird direkt an den Bedürftigen ausgezahlt.
Geld- und Sachleistungen lassen sich kombinieren. Sind Angehörige beispielsweise nicht in der Lage, die komplette häusliche Pflege zu übernehmen, kann die pflegebedürftige Person zusätzlich auf einen ambulanten Pflegedienst zurückgreifen. Die Leistungen werden dann anteilig gewährt, das Pflegegeld vermindert sich im Verhältnis zum Wert der in Anspruch genommenen Sachleistungen.
Wenn Ihre private (ehrenamtliche) Pflegefachkraft einmal ausfällt, können Sie ab Pflegegrad 2 auf eine sogenannte Verhinderungspflege zurückgreifen. Das bedeutet, dass Ihnen eine Ersatzpflegekraft für den Zeitraum zusteht, in der Ihre Pflegekraft verhindert ist.
Häufig stehen Angehörige oder andere ehrenamtliche Unterstützer nicht zur Verfügung, beispielsweise, wenn sie berufstätig sind. Dann können Sie sich zeitweise in einer teilstationären Einrichtung versorgen lassen. Sie werden dann zu Hause abgeholt und später auch wieder zurückgebracht. Die Pflegekasse übernimmt diese Kosten. Die Kosten für Verpflegung müssen Sie selbst tragen.
Damit Sie möglichst lange in Ihrer vertrauten Umgebung leben können, steht Ihnen ein Entlastungsbetrag zu. Diesen können Sie beispielsweise für Unterstützung beim Einkaufen oder bei der Wohnungsreinigung verwenden, aber auch für Hilfe bei Botengängen und Begleitdiensten und für allgemeine Betreuung, wie zum Beispiel Musikgruppen für Demenzkranke. Die Pflegekassen erstatten Kosten bis zu 125 Euro monatlich.
Um Ihnen die häusliche Pflege zu erleichtern und eine selbstständige Lebensführung dauerhaft zu ermöglichen, haben Sie Anspruch auf bestimmte Pflegehilfsmittel. Dies können Verbrauchsmittel sein, wie Mundschutz oder Betteinlagen. Das bezahlen die Pflegekassen pauschal. Für technische Hilfsmittel wie Pflegebetten, Rollstühle oder Hebegeräte müssen Sie einen gedeckelten Eigenanteil leisten.
Sollten in Ihrem Zuhause Umbaumaßnahmen nötig sein, um Ihnen das Leben dort zu erleichtern, können Sie dafür Zuschüsse beantragen. Dazu gehören zum Beispiel Türverbreiterungen, Schwellenabsenkungen, Handläufe oder ebenerdige Duschen. Auch die Übernahme von Kosten für einen Umzug in eine barrierefreie Wohnung ist möglich.
Unsere professionellen Pflegekräfte helfen Ihnen im Alltag: bei der Körperpflege, beim Einkaufen, bei der Zubereitung von Mahlzeiten und vielem mehr. Und auch nach einem Krankenhausaufenthalt pflegen wir Sie zu Hause weiter, wenn das notwendig sein sollte. Unser mobiler Pflegedienst kümmert sich zum Beispiel in Absprache mit Ihnen und Ihrem Arzt um Ihre Medikamente und trägt so dazu bei, dass es Ihnen schnell wieder besser geht.
Anrecht auf Pflegesachleistungen Bevor Sie einen Antrag bei der Pflegeversicherung auf Feststellung des Pflegegrades stellen, sollten Sie sich über die Voraussetzungen und Ansprüche informieren. Der Johanniter-Pflegelotse bietet Orientierung bei Fragen zur ambulanten Pflege. Er erklärt die wichtigsten Vorgänge und Begrifflichkeiten rund um die häusliche Versorgung von Pflegebedürftigen, gibt Tipps, worauf Sie bei der Suche nach einem Pflegedienst achten sollten und informiert über die Pflegeangebote der Johanniter-Unfall-Hilfe.
Bitte beachten Sie, dass ab 2022 Änderungen in der häuslichen Pflege in Kraft treten. Diese entnehmen Sie unserem Änderungsblatt.