Helfen kann jeder!
Heute ist der Tag der Ersten Hilfe: Die Johanniter räumen mit Vorurteilen zum richtigen Verhalten im Notfall auf.
Vielen Menschen ist unwohl bei dem Gedanken, Erste Hilfe leisten zu müssen, weil sie Angst haben, etwas falsch zu machen. „Bei uns trainieren Sie deshalb neben der stabilen Seitenlage und der Herz-Lungen-Wiederbelebung noch fünf weitere Lagerungsmöglichkeiten, die man kennen sollte. Bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes leisten Sie dem Verletzten dann Beistand – es gibt also keine Fehler, die man macht“, betont Frank Sandkühler, Fachbereichsleiter der Ersten Hilfe bei den Johannitern vom Regionalverband Bonn/Rhein-Sieg/Euskirchen. Das Thema Erste Hilfe ist sehr vielfältig, genauso wie die dazu bestehenden Mythen und Irrtümer, die im Notfall zu Fehlverhalten führen können. Die Johanniter machen den Faktencheck und räumen auf mit Vorurteilen.
Die fünf größten Mythen zur Ersten Hilfe
Mythos 1: Die Person darf am Unfallort nicht bewegt werden.
Wenn die Person bewusstlos ist und atmet, muss sie in die stabile Seitenlage bewegt werden beziehungsweise bei der Wiederbelebung auf den Rücken gelegt werden. Wenn bei einem Unfall Gefahren durch äußere Umstände bestehen und eine Rettung der betroffenen Person durch die Ersthelfenden gefahrlos möglich ist, sollte diese auch erfolgen, zum Beispiel mit dem Rautek-Rettungsgriff.
Mythos 2: Bei einem Motorradunfall darf der Helm nicht abgenommen werden.
Der Helm muss abgenommen werden, um die Atmung zu überprüfen. Die Entscheidung, ob reanimiert wird trifft man je nach Ergebnis der Atemkontrolle – und dafür muss der Helm runter. Außerdem können Menschen im Helm am Erbrochenem ersticken.
Mythos 3: Mit dem Defibrillator kann man versehentlich jemanden verletzen.
Das ist unwahrscheinlich, da die automatisierten externen Defibrillatoren selbstständig entscheiden, ob die Ersthelfenden einen Schock auslösen können oder nicht. Eine Schockabgabe durch Helfende ohne medizinische Notwendigkeit ist daher ausgeschlossen.
Mythos 4: Bei Fehlern oder Verletzungen kann man sich strafbar machen.
Wenn man Erste Hilfe leistet, macht man sich nicht strafbar, auch nicht bei Körperverletzungen wie zum Beispiel Rippenbruch bei der Wiederbelebung. Wichtig ist, den Notruf 112 abzusetzen und Anweisungen zu befolgen. Nur bei grober Fahrlässigkeit sieht die Lage anders aus.
Mythos 5: Das Heimlich-Manöver bei Fremdkörper in den Atemwegen darf nicht bei Kindern angewandt werden.
Beim Säugling wird anstelle des Heimlich-Handgriffs mit zwei Fingern auf den Brustkorb gedrückt. Das wechselt sich ab mit Klopfen auf den Rücken. Bei Kindern im Alter von über einem Jahr kann der Heimlich-Handgriff angewandt werden. Sollte durch Fremdkörper in den Atemwegen keine Atmung mehr feststellbar sein, erfolgt die Wiederbelebung durch Drücken und Beatmen.
Wissensvermittlung rund um die Erste Hilfe
Das Bildungsportal der Johanniter bietet unter bildungsportal.johanniter.de weiterführende Informationen und digitale Kursangebote zur Ersten Hilfe.
Die Johanniter vom Regionalverband Bonn/Rhein-Sieg/Euskirchen bieten rund 400 dieser Kurse im Jahr vor Ort an. Ein Erste-Hilfe-Kurs dauert neun Stunden und kostet 65,00 Euro pro Kurs und Tag. Neben dem Basiskurs bietet der Regionalverband weitere Module an, wie etwa „Erste Hilfe am Kind“ oder die Ausbildung zum Brandschutzhelfer. Hier findet man alles rund um die Termine und die Onlineanmeldung: https://bit.ly/ErsteHilfeBonn
Foto: Johanniter/Upfront-Photo-&-Film-GmbH