Ambulante Kinder- und Jugendhilfe
„So viel Hilfe wie nötig, aber so wenig wie möglich“
Die ambulante Kinder- und Jugendhilfe der Johanniter im Regionalverband Aachen-Düren-Heinsberg macht es sich zur Aufgabe, im Kreis Heinsberg und darüber hinaus ambulante Hilfen zur Erziehung nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz anzubieten. Nach der Tradition christlicher Nächstenliebe ist es die Aufgabe der Johanniter, den Menschen vor Ort bedarfsgerecht zu unterstützen.
Unsere Leitlinien für bedarfsgerechte Hilfe
Wir bieten an:
- Soziale Gruppenarbeit (§ 29 SGB VIII)
- Erziehungsbeistand, Betreuungshelfer (§ 30 SGB VIII)
- Sozialpädagogische Familienhilfe (§ 31 SGB VIII)
- Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung (§ 35 SGB VIII)
- Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche (§35a SGB VIII)
- Hilfe für junge Volljährige (§ 41 SGB VIII)
- Begleiteter Umgang (§ 18 Abs. 3 SGB VIII)