Es existiert keine spezielle Rasse, die sich per se dazu eignet, als Besuchshund eingesetzt zu werden. Jeder Rassehund und jeder Mischling ist einsetzbar, wenn bestimmte Merkmale erfüllt sind.
Diese Anforderungen/Voraussetzungen sind:
Der Hund
- hat ein freundliches, offenes Wesen gegenüber Menschen und anderen Hunden,
- ist sozial verträglich und kontaktfreudig gegenüber verschiedenen Menschen,
- ist nicht schreckhaft, ängstlich und extrem unsicher,
- hat eine hohe Toleranz gegenüber Alltagsreizen,
- lässt sich nicht irritieren durch Stress oder Unruhe,
- hat Freude daran, gestreichelt zu werden,
- empfindet ungewöhnliche und grobmotorische Bewegungen nicht als schlimm oder bedrohlich,
- empfindet Laute und Töne sowie weitere Geräusche nicht als schlimm oder bedrohlich,
- lässt sich nicht von Rollstühlen und Gehhilfen beeinträchtigen,
- bringt eine hohe Motivation für verschiedene Aufgaben mit,
- ist „führbar“, d.h. immer für den Halter ansprechbar und kontrollierbar (Grundgehorsam),
- ist gesund und schmerzfrei (regelmäßige Kontrolle durch Tierarzt),
- hat ein Alter von mindestens eineinhalb Jahren zu Beginn der Ausbildung.
Für den Hund muss mindestens ein Impfschutz gegen Staupe, Tollwut, Parainfluenza, Parvovirose, Leptospirose und Hepatitis nachgewiesen werden.
Nicht nur der Hund, auch der Mensch muss bestimmte Eigenschaften und Voraussetzungen mitbringen, um für ein Besuchshunde-Team geeignet zu sein. Für einen verantwortungsvollen und professionellen tiergestützten Einsatz ist es wichtig, seinen Hund in verschiedenen Situationen gut zu kennen, um mögliche beobachtbare Signale von Überforderung und Stress nicht zu übersehen, diese richtig zu deuten und adäquat darauf zu reagieren.
Zudem sollte der Hundeführer oder die Hundeführerin folgende Grundvoraussetzungen mitbringen:
- ein positives Menschenbild,
- die Fähigkeit zu Empathie,
- Sozialkompetenz,
- Kommunikationsfreude,
- Freude mit und an Menschen,
- Interesse, sich für Menschen ehrenamtlich zu engagieren,
- Geduld, Ausdauer und Frustrationstoleranz,
- physische und psychische Stabilität und Belastbarkeit,
- eigene Grenzen kennen und achten,
- mit Verlust und Abschied umgehen können,
- Zeit für Ausbildung, Fort- und Weiterbildung, Besuche in Einrichtungen,
- mindestens 18 Jahre alt sein, einen Führerschein sowie einen eigenen PKW besitzen.