Geldauflagen und Bußgeld für das Ehrenamt
Regionale Projekte in Niedersachsen und Bremen durch Ihre Zuweisung nachhaltig unterstützen
In Niedersachsen und Bremen sind mehr als 7.000 Johanniter ehrenamtlich engagiert. Dieses freiwillige Engagement ist eine unverzichtbare Ergänzung zur hauptamtlichen Arbeit. Ob Pandemiebekämpfung, Stauhilfe, Altenhilfe, Rettungsdienst oder Bevölkerungsschutz – das Ehrenamt ist ein wesentlicher Pfeiler unserer Gesellschaft.
Jedoch ist die wichtige ehrenamtliche Arbeit der Johanniter nur durch Spenden und Geldzuwendungen überhaupt möglich. Vor allem für Aus- und Fortbildungen sowie für erforderliche Materialien wird Geld benötigt.
Sie als zuweisungsberechtigte Organe der Rechtspflege tragen durch Ihre Zuweisung an die Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. dazu bei, dass wir Menschen in Not schnell und unbürokratisch helfen können.
Informationen für Gerichte, Staatsanwaltschaften und Finanzämter
Wir garantieren Ihnen einen verantwortungsvollen und transparenten Umgang mit Ihrer Zuwendung.
- Wir werden im Niedersächsisches Verzeichnis der gemeinnützigen Einrichtungen als Empfänger von Geldauflagen in Ermittlungs-, Straf- und Gnadenverfahren als gemeinnützige Organisation geführt.
- Wir dokumentieren Zahlungseingänge und informieren Sie unverzüglich, ob die Zahlungsverpflichtung erfüllt wurde oder ob der Zahlungspflichtige säumig ist.
- Wir stellen für Geldauflagen keine Spendenbescheinigungen aus.
Geldauflagenkonto
Das Geldauflagenkonto des Landesverbands Niedersachsen/Bremen lautet:
IBAN: DE02 3702 0500 0004 3100 00
BIC: BFSWDE33XXX
Anschrift:
Johanniter-Unfall-Hilfe e.V.
Landesverband Niedersachsen/Bremen
Kabelkamp 5
30179 Hannover
Danke, dass Sie die Arbeit der Johanniter mit Ihrer Zuweisung von Geldauflagen oder Bußgeldern unterstützen.
Informationen für Zahlungspflichtige
Damit wir Ihre Zahlung eindeutig zuordnen können und bei Gericht bestätigen können geben Sie bitte im Verwendungszweck das Aktenzeichen des Gerichts an. Aus rechtlichen Gründen können wir für Ihr Bußgeld oder Ihre Geldauflage keine Spendenbescheinigung ausstellen.
Sollten Sie Fragen zu Ratenzahlungen oder Aufschüben von Zahlung haben, so wenden Sie sich bitte an das zuständige Gericht.