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Johanniter-Pflegedienst im Leinetal

Der ambulante Pflegedienst bietet häusliche Krankenpflege, Altenpflege und hauswirtschaftliche Leistungen, Verhinderungspflege, zusätzliche Betreuungsleistungen, kostenlose Pflegeberatung und vieles mehr an.

Eingangsbereich der ambulanten Pflege der Johanniter im Leintal.

Ein Zuhause bietet Sicherheit und Geborgenheit. Gerade deshalb möchten viele Menschen ihre gewohnte Umgebung auch im hohen Alter und bei Krankheit nicht aufgeben. Die Johanniter passen sich Ihren Bedürfnissen an: mit einem mobilen Pflegedienst, der mit Fachwissen, Erfahrung und Zuwendung auf Ihre Wünsche eingeht. Sei es im hohen Alter, bei Krankheit oder nach einem Unfall: Sie entscheiden, welche Leistungen des Johanniter-Pflegedienstes Sie in Anspruch nehmen möchten.

Für ein Leben in den eigenen vier Wänden

Eine Frau hilft einer älteren Dame

Häufig kümmern sich Familienmitglieder um ihre Angehörigen. Doch wenn der Umfang der Unterstützung größer und zeitaufwändiger wird, stoßen sie an ihre Grenzen. Zudem sind pflegende Angehörige häufig berufstätig oder haben selbst noch Familie, mit der sie Zeit verbringen möchten. Auch für die zwischenmenschlichen Beziehungen kann Pflege mitunter belastend werden. In all diesen Fällen kann es sinnvoll sein, sich professionelle Unterstützung zu suchen.

Unsere professionellen Pflegekräfte helfen Ihnen im Alltag: bei der Körperpflege, beim Einkaufen, bei der Zubereitung von Mahlzeiten und vielem mehr. Und auch nach einem Krankenhausaufenthalt pflegen wir Sie zu Hause weiter, wenn das notwendig sein sollte. Unser mobiler Pflegedienst kümmert sich zum Beispiel in Absprache mit Ihnen und Ihrem Arzt um Ihre Medikamente und trägt so dazu bei, dass es Ihnen schnell wieder besser geht. Auf Wunsch sorgen wir auch für eine seelsorgerische Betreuung, die Ihnen vertraulich zur Seite steht.

Anrecht auf Pflegesachleistungen

Eine junge Frau hilft einem älteren Mann beim Geschirrabtrocknen

Bevor Sie einen Antrag bei der Pflegeversicherung auf Feststellung des Pflegegrades stellen, sollten Sie sich über die Voraussetzungen und Ansprüche informieren, zum Beispiel auf dem Suchportal des Pflegelotsen.  Als bedürftig im Sinne der Pflegeversicherung gilt nur, wer aufgrund einer körperlichen, geistigen oder seelischen Beeinträchtigung oder einer gesundheitlichen Belastung in seiner Selbstständigkeit eingeschränkt und daher dauerhaft auf Hilfe angewiesen ist. Als dauerhaft gilt ein Zeitraum von voraussichtlich mindestens sechs Monaten. Um Leistungen beantragen zu können, müssen Sie jedoch nicht erst ein halbes Jahr verstreichen lassen. Die Pflegekasse entscheidet nach Antrag über den Hilfebedarf. 

Bei der Pflegeeinstufung ist vor allem der Grad der Selbstständigkeit entscheidend. Wer seinen Alltag noch meistern kann, wird niedriger eingestuft als jemand, der auf Unterstützung angewiesen ist – unabhängig davon, ob die Beeinträchtigung psychisch-kognitiv oder körperlich bedingt ist. Defizite im Bereich von Psyche, Wahrnehmung und Denken können dabei vielfältig sein. Neben einer Demenz können dies auch Depressionen, Sprachverlust, geistige Behinderung, Psychosen oder Ähnliches sein. Je nach Schwere der Pflegebedürftigkeit wird die Person in einen Pflegegrad (1 bis 5) eingestuft. Ihren Pflegegrad können Sie mit unserem Rechner selbst überprüfen.

Zu unserem Pflegegradrechner

Die Pflegeversicherung unterstützt die Pflege zu Hause durch eine Vielzahl von Geld- und Sachleistungen. Dabei können Sie oder Ihre Angehörigen frei wählen, welche Leistungen Sie bei den Johannitern in Anspruch nehmen wollen. Sie können Leistungen auch kombinieren oder wechseln, wenn sich Ihre Situation ändert. Innerhalb eines Erstgespräches ermitteln wir gemeinsam mit Ihnen Ihren Unterstützungsbedarf und unterbreiten Ihnen einen Vorschlag zu den Leistungen, die Sie über uns in Anspruch nehmen können.

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Im Notfall lassen wir Sie nicht im Stich: Über den Hausnotruf sind wir rund um die Uhr erreichbar.

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Leckeres Essen frisch auf den Tisch.

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Unsere Pflege-Wohngemeinschaft

Die Pflege-Wohngemeinschaft bietet gemeinschaftliches Leben und die Sicherheit bedarfsgerechter Pflege, Betreuung und Versorgung.

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