Die Abrechnung mit Ihrer Berufsgenossenschaft übernehmen wir als ermächtigte Stelle für Sie. Dazu benötigen wir das Abrechnungsformular vollständig ausgefüllt von Ihnen zu Beginn des Kurses. Das Formular erhalten Sie von uns mit Ihrer Terminbestätigung.
In einzelnen Fällen muss die Kostenübernahme im Voraus genehmigt werden. Dazu zählen die Unfallkasse Hessen und die Berufsgenossenschaft des Gesundheitsdienstes und der Wohlfahrtspflege. Diese bieten einen Online Dienst an, das Vorgehen finden Sie auf der jeweiligen Internetseite.