Versicherungsschutz, Aufwandsentschädigung, steuerliche Rahmenbedingungen: Helfer bei den Johannitern haben viele Vergünstigungen. Wissenswerte Informationen rund um das Ehrenamt und Antworten auf häufig gestellte Fragen haben wir hier für Dich zusammengestellt.
1) Habe ich ein Recht auf Sonderurlaub, um ein Ehrenamt auszuüben?
Als normaler Angestellter hast Du leider keinen gesetzlichen Anspruch auf Sonderurlaub, um Dein Ehrenamt ausüben zu können. Dafür bleiben Dir nur Deine Freizeit und Dein normaler Urlaub. In Baden-Württemberg haben Arbeitnehmer allerdings einen Anspruch auf Bildungsurlaub – fünf Tage im Jahr ohne Minderung des Arbeitsentgelts. Der Bildungsurlaub muss nicht unbedingt für eine berufliche Fortbildung genutzt werden. Auch ausgewählte Schulungen für eine ehrenamtliche Tätigkeit gehören dazu.
2) Darf ich während der Arbeitszeit meinem Ehrenamt nachgehen?
Während der Arbeitszeit darfst Du Dein Ehrenamt nicht ausüben. Dafür bleibt Dir nur Deine Freizeit – abgesehen von einem Akuteinsatz, wenn der Arbeitgeber zustimmt und Dich hierfür freistellt. Zwar gibt es Ausnahmen für bestimmte öffentliche Ehrenämter wie die Freiwillige Feuerwehr. Die Ehrenämter der Johanniter im Bevölkerungsschutz gehören aber leider noch nicht dazu. Der Johanniter-Unfall-Hilfe ist es jedoch sehr wichtig, dass ihre ehrenamtlichen Helfer keine beruflichen Nachteile haben. Wer im Einsatzfall schnell von der Arbeit weg muss, bekommt von den Johannitern nicht nur Merkblätter und Vordrucke für den Arbeitgeber, sondern auch eine Lohnfortzahlung. Dein Arbeitgeber hat also keinen finanziellen Nachteil, wenn Du Dein Ehrenamt ausübst.
3) Muss ich die Firma, in der ich hauptberuflich angestellt bin, von meinem Ehrenamt in Kenntnis setzen?
Gib Deinem Arbeitgeber auf jeden Fall Bescheid, wenn Du Dich nebenbei ehrenamtlich engagierst. Denn auch ein Ehrenamt gilt als Nebentätigkeit und muss beim Arbeitgeber angemeldet werden. Der kann das in der Regel nicht verbieten. Ausnahme: wenn berechtigte betriebliche Interessen dagegen sprechen. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn mögliche nächtliche Einsätze die Arbeitsleistung am Tag beeinträchtigen.
4) Bringt mich ein Ehrenamt beruflich weiter?
Egal in welchem Bereich: Als ehrenamtlicher Helfer bei den Johannitern bekommst Du Schulungen und Fortbildungen, in denen Du Dir viele Fähigkeiten und Kenntnisse aneignest, die Dir auch beruflich nützen können. Außerdem ist ehrenamtliches Engagement ein guter Beleg für hohe Einsatzbereitschaft und soziale Kompetenz – Eigenschaften, mit denen man bei Personalern punkten kann.
5) Bin ich für eventuelle Fehler rechtlich belangbar?
Wenn Du bei Deiner ehrenamtlichen Tätigkeit einen Fehler machst und dabei jemand zu Schaden kommt, stehst Du nicht gleich mit einem Bein im Gefängnis. Der Staatsanwalt beschäftigt sich nur dann damit, wenn Du absichtlich jemanden verletzt. Und Schadenersatz kann ein Geschädigter nur dann von Dir verlangen, wenn Du mindestens fahrlässig gehandelt hast. Die Johanniter-Unfall-Hilfe hat aber eine Haftpflichtversicherung, die Dich im Schadensfall von solchen Ansprüchen freistellt.
6) Wird die Aufwandsentschädigung auf das Arbeitslosengeld angerechnet?
Der Staat will soziales Engagement und das Ehrenamt fördern. Deshalb dürfen Arbeitslose Aufwandsentschädigungen zumindest teilweise behalten. Bis zu 200 Euro Aufwandsentschädigung je Monat für eine ehrenamtliche Tätigkeit werden nicht auf das Arbeitslosengeld angerechnet. Hartz-IV-Empfänger dürfen Aufwandsentschädigungen bis zu 100 Euro pro Monat behalten, ohne dass sie auf ihre Leistungen angerechnet werden.
7) Muss ich das Ehrenamt bei der Steuererklärung angeben?
Wir Johanniter zahlen je nach Einsatzbereich und Standort sowie bei besonderen Einsätzen in Ausnahmefällen eine Aufwandsentschädigung, deren Höhe sich nach den gesetzlichen Vorgaben richtet. Erzielst Du Einkünfte aus Deinem Ehrenamt, musst Du sie in Deiner Steuererklärung angeben. Jedem Ehrenamtlichen stehen im Jahr 720 Euro zu, ohne darauf Steuern zahlen zu müssen. Für Übungsleiter beträgt der Freibetrag sogar 2.400 Euro. Eine Ausnahme bilden das Fahrt- und das Verpflegungsgeld: Sie sollen lediglich Deine Kosten decken und unterliegen daher nicht der Einkommenssteuerpflicht.
8) Kann ich Steuern sparen durch das Ehrenamt?
Der Staat unterstützt ehrenamtliches Engagement mit günstigen steuerlichen Rahmenbedingungen. Fahrkosten und andere Aufwendungen, die Du für Dein Ehrenamt hast, kannst Du als Werbungskosten geltend machen und so die Steuerlast auf Dein Gehalt reduzieren.
9) Muss ich auf die Aufwandsentschädigung Steuern zahlen?
Erhältst Du für Deinen Einsatz eine Aufwandsentschädigung, musst Du Einkommenssteuer zahlen. Denn auch Aufwandsentschädigungen gelten als Einkünfte im Sinne des Einkommensteuergesetzes. Allerdings greifen, wie weiter oben aufgeführt, die Freibeträge. Grundsätzlich steuerfrei sind indes Entschädigungen, die tatsächliche Kosten ausgleichen, die Dir entstanden sind, wie etwa das Fahrt- oder Verpflegungsgeld.
10) Bin ich versichert, wenn ich mich bei den Johannitern engagiere?
Als ehrenamtlicher Helfer der Johanniter-Unfall-Hilfe bist Du durch eine Kombination von Haftpflicht, Rechtschutz und Unfallversicherung gegen alle möglichen Schadensfälle abgesichert. Eine weitere Absicherung besteht für den Fall, dass Du im Ausland einen Unfall hast oder erkrankst. Hierfür gibt es den Auslandsrückholdienst der Johanniter, der Dich unter bestimmten Voraussetzungen nach Hause bringt.
11) Welche Voraussetzungen oder Qualifikationen benötige ich für ein Ehrenamt?
Wir bieten Dir viele verschiedene Möglichkeiten, um Dich freiwillig zu engagieren. Dadurch sind die Anforderungen auch sehr unterschiedlich. Während in der Logistik ein Führerschein von Vorteil ist, brauchst du in der PSNV vor allem eine hohe Sozialkompetenz. In erster Linie aber musst Du motiviert und zuverlässig sein. Die fachspezifische Ausbildung erhältst Du von den Johannitern.
12) Wer bildet mich für mein Ehrenamt aus?
Die Ausbildung für ein Ehrenamt bei den Johannitern übernehmen selbstverständlich wir. Wir sind dankbar für jeden ehrenamtlichen Helfer. Daher bereiten wir Dich für Deinen Einsatz in Deinem Ehrenamt vor.
13) Was kostet die Ausbildung?
Wenn Du Dich bei der Johanniter-Unfall-Hilfe e. V. engagierst, kostet Dich die Ausbildung nichts.
14) Wie lange dauert meine Ausbildung?
Das hängt stark von dem Bereich ab, in dem Du Dich bei uns ehrenamtlich engagieren möchtest. Die Ausbildung zum Sanitätshelfer zum Beispiel dauert eine Woche. Diese kannst Du am Stück, aber auch über einen längeren Zeitraum gestreckt absolvieren – je nachdem, wie es Dein Zeitplan zulässt.
15) Muss ich meine Ausbildung regelmäßig auffrischen?
Wir Johanniter investieren in Deine Ausbildung. Deshalb bekommst Du als freiwilliger Helfer bei den Johannitern nicht nur die Basisausbildung. Im aktiven Dienst kannst Du regelmäßig an interessanten Lehrgängen, Seminaren und Schulungen teilnehmen, die Dich auch in Beruf und Privatleben weiterbringen. Während der Übungsdienste trainierst Du unter der Anleitung erfahrener Hilfskräfte an modernstem technischem Gerät. Außerdem bieten wir jede Menge Weiterbildungen an, die Dich im Laufe der Zeit zum Fachmann oder zur Fachfrau in Deinem Bereich machen. Sogar Berufsausbildungen bieten die Johanniter an. Wenn Dir die Freiwilligenarbeit also besonders viel Freude macht, kannst Du Dich zum hauptamtlichen Helden weiterentwickeln.