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29.01.2021

Mehr Rechtssicherheit für Notfallsanitäter

Johanniter begrüßen verbesserten Rechtsrahmen für Notfallsanitäter

Der Bundestag hat in seiner Sitzung am 28. Januar 2021 ein umfangreiches Reformpaket für medizinisch-technische Assistenzberufe, welches auch eine Neuregelung des Notfallsanitätergesetzes beinhaltet, beschlossen. Als Neuerung für die Notfallsanitäter wird damit die Ausübung der Heilkunde ermöglicht. Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter dürfen fortan unter bestimmten Voraussetzungen eigenverantwortlich heilkundlich tätig werden und müssen sich nicht mehr auf strafrechtliche Ausnahmetatbestände verlassen.

„Dies ist ein richtiger und wichtiger Schritt, um die tagtägliche Arbeit unserer Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter rechtssicherer zu gestalten“, so Jörg Lüssem, Mitglied des Bundesvorstandes der Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. „Die Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter mussten bisher bei der dringenden und unaufschiebbaren Versorgung von Schwerstkranken auf den rechtfertigenden Notstand zurückgreifen – ein Zustand, der weder ihrer hochqualifizierten Ausbildung, noch dem komplexen Tätigkeitsfeld der Notfallrettung gerecht wird.“

Notfallsanitärinnen und Notfallsanitäter haben die höchste nichtärztliche Qualifikation im Rettungsdienst und werden dafür ausgebildet, komplexe Schadenslagen schnell zu durchdringen und den Patienten präklinisch bestmöglich zu versorgen.

Thomas Hanisch, Landesvorstand der Johanniter in Baden-Württemberg, begrüßt die Gesetzesänderung, die nun Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter erlaubt heilkundliche Maßnahmen, bis zum Eintreffen des Notarztes, eigenverantwortlich durchzuführen. Dies haben sie in ihrer Ausbildung erlernt und im Notfall zählt jede Sekunde, nur so kann eine akute Lebensgefahr oder wesentliche Folgeschäden bei Patientinnen und Patienten abgewendet werden.

Die Johanniter-Unfall-Hilfe setzte sich schon seit Jahren für mehr Rechtssicherheit im Bereich der Notfallrettung ein und begleitete diesen Reformprozess, indem sie bereits im Gestaltungsprozess des Gesetzes mitwirkte und sich als Sachverständiger in der Anhörung des Gesundheitsausschusses den Fragen der Parlamentarier stellte.