Fortbildung Betreuungskräfte nach SGB XI in Freiburg und Südbaden
Diese Fortbildung frischt das Wissen von bereits ausgebildeten Betreuungskräften auf.
Unsere Leistungen
Das Pflegeversicherungsgesetz fordert jährliche Fortbildungen für alle bereits ausgebildeten Betreuungskräfte nach § 53b SGB XI mit einem Mindestumfang von insgesamt 16 Stunden.
In der Schulung frischen die Teilnehmenden ihr Wissen für ihre Arbeit in der sozialen Betreuung auf.