Rettungsdienst muss endlich reformiert werden
Die Johanniter erneuerten im Gesundheitsausschuss ihre Forderungen zur Reform der Notfallversorgung
Die Johanniter-Unfall-Hilfe (JUH) begrüßt den Gesetzesentwurf zur Reform der Notfallversorgung. Mit dem Änderungsantrag, der am 1. November vorgelegt wurde, werden nun auch rettungsdienstliche Regelungen berücksichtigt.
Insbesondere die Einführung der notfallmedizinischen Versorgung als eigenständiger Bestandteil der Rettungskette stellt eine längst notwendige Anerkennung der Rolle des Rettungsdienstes dar. Diese Maßnahme bildet die realen Anforderungen der Notfallrettung ab und unterstützt die präklinische Notfallversorgung maßgeblich.
Thomas Mähnert, Mitglied im Bundesvorstand der Johanniter-Unfall-Hilfe, mahnt eine übergreifende und nachhaltige Planung der Gesamtreform an: „Wir begrüßen ausdrücklich den Vorstoß der Bundesregierung, die stark belastete präklinische Notfallversorgung neu zu strukturieren. Es bedarf jedoch auch einer Kopplung der Bedarfsplanung im Rettungsdienst an die Krankenhausplanung, um den Rettungsdienst nicht zu überlasten und eine effektive Versorgung sicherzustellen.“
Jedoch sieht die Johanniter-Unfall-Hilfe die Einführung eines Qualitätsausschusses Notfallrettung in seiner derzeit diskutierten Form kritisch. Kevin Grigorian, Geschäftsbereichsleiter Rettung & Medizinische Dienste bei der Johanniter-Unfall-Hilfe, präzisiert: „Problematisch sind dabei die Besetzung des Ausschusses, die Verbindlichkeit der ausgesprochenen „Empfehlungen“ sowie die vorgesehenen Themenfelder. In diesem Gremium sollten die Hilfsorganisationen als wichtigste Säule des Rettungsdienstes ebenso vertreten sein. Darüber hinaus ist die inhaltliche Ausgestaltung des Gremiums an der geltenden Gesetzeslage auszurichten. Die Verantwortung für die Struktur und Organisation des Rettungsdienstes liegt bei den Ländern und sollte auch künftig dort verbleiben.“
Hier finden Sie die ausführliche Stellungnahme der Johanniter-Unfall-Hilfe zum Gesetzesentwurf nach dem Änderungsantrag vom 1. November 2024.
Die jetzige Reform
Die von Karl Lauterbach, Bundesminister für Gesundheit, ins Leben gerufene Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung hat 2023 zwei Empfehlungen vorgelegt, die sich in der 4. Empfehlung der Regierungskommission mit Leitstellen und der Struktur der Notaufnahmen in Krankenhäusern und in der 9. Empfehlung der Regierungskommission mit dem Rettungsdienst beschäftigten. Im Januar 2024 folgte ein Eckpunktepapier des Bundesministeriums der Gesundheit, welches die wesentlichen Reformgedanken aus ministerieller Sicht zusammenfasste.
Am 7. Juni 2024 übersandt das Bundesministerium für Gesundheit der JUH den aktuellen Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung (NotfallG). Der aktuelle Gesetzesentwurf greift die Themen Gemeinsames Gesundheitsleitsystem und Integrierte Notfallzentren auf und konkretisiert den Sicherstellungsauftrag der Kassenärztlichen Vereinigung. Erst mit dem Änderungsantrag vom 1. November 2024 wurden Regelungen zum Rettungsdienst vorgeschlagen.
Rettungsdienst der Johanniter
Mit über 6.500 Mitarbeitenden im Rettungsdienst auf über 300 Rettungswachen, mit vier eigenen Rettungs- und Intensivtransporthubschraubern und über 70-jähriger Erfahrung sind die Johanniter ein wichtiger Akteur im bundesdeutschen Rettungsdienst. Daher ist es uns ein besonderes Anliegen, den anstehenden Reformprozess mitzugestalten.
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