Endlich Verbesserungen für den Rettungsdienst angehen!
Johanniter fordern eine mutige Reform der Notfallversorgung
In dem am Dienstag vorgelegten Eckpunktepapier zur Reform der Notfallversorgung werden zwei Gesetzesvorhaben in Aussicht gestellt, die sich allen wesentlichen Punkten der Notfallversorgung widmen: der Disposition der Hilfeersuchen, des Rettungsdienstes und der Anlaufpunkte. Die Johanniter appellieren hierzu an das Bundesgesundheitsministerium, die Reform der Notfallversorgung mit den notwendigen Verbesserungen zügig anzugehen.
Auch fordern die Johanniter weitergehende Reformen als bisher im Eckpunktepapier vorgestellt. „Der Rettungsdienst ist vielerorts an der Belastungsgrenze“, so Jörg Lüssem, Mitglied des Bundesvorstandes. „Dies lässt sich nicht allein durch Veränderungen der Vergütungsstruktur und Digitalisierung in der Einsatzbearbeitung verbessern. Vielmehr sind hier grundlegende Reformen auch für die Tätigkeit unserer Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter notwendig.“ Kevin Grigorian, Geschäftsbereichsleiter Rettung & Medizinische Dienste, ergänzt: „Unsere Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter sind Rettungsprofis. Sie haben im Rahmen der dreijährigen Ausbildung alle relevanten Notfallbilder und deren Intervention behandelt - dürfen aber viele Behandlungsmöglichkeiten nicht regelhaft anwenden. Oftmals müssen sie für Maßnahmen, die sie in ihrer Ausbildung erlernt haben und beherrschen, trotzdem eine Notärztin oder einen Notarzt nachfordern. Mit einer kompetenzorientierten Ausgestaltung der Regelkompetenz würde nicht nur die Versorgung verbessert und das Patientenwohl in den Mittelpunkt gestellt, sondern auch das Berufsbild aufgewertet werden.“
Die im ersten Gesetzespaket angedachte Stärkung der 116117 und deren effektive Vernetzung mit der 112 ist dabei längst überfällig. Die Johanniter fordern hier schon seit der Übergabe ihres Positionspapiers im August 2022 an den Bundesgesundheitsminister eine intensivere Zusammenarbeit beider Rufnummern und eine höhere Verbindlichkeit - vor allem, um den Hilfesuchenden die bedarfsgerechte Lösung zukommen zu lassen. Auch die ebenfalls im ersten Gesetzespaket avisierte Stärkung der Akutversorgung der Kassenärztlichen Vereinigungen und der Ausbau der Integrierten Notfallzentren sollen die Versorgung verbessern, indem dem Patienten zuständigkeitskonforme und für ihn passende Behandlungsmöglichkeiten geboten werden.