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Taucherstaffel

Wasserrettungseinsätze an Seen, Flüssen oder auch bei Hochwasserlagen sind in vielen Fällen nicht durch Apnoe tauchen (Tauchen ohne Atemgerät) durchführbar. Insbesondere wenn ein längerer Aufenthalt unter Wasser notwendig ist. Hierfür haben die Johanniter Südbrandenburg spezielle Taucher, die für Taucheinsätze unter entsprechenden Bedingungen ausgebildet und trainiert sind. Neben der körperlichen Belastung ist die mentale Belastung eines solchen Einsatzes nicht zu unterschätzen und benötigt eine entsprechende Vorbereitung.

Du liebst es im Wasser zu sein oder vielmehr unter Wasser? Tauchen ist deine Leidenschaft, du besitzt bereits eine umfangreiche Praxiserfahrung und du behältst auch in Extremsituationen einen kühlen Kopf, um das Leben anderer Menschen zu retten?

Wenn Du diese Fragen mit einem klaren „Ja“ beantwortet hast, scheinst Du genau der oder die Richtige für den ehrenamtlichen Job bei den Einsatztauchern der Johanniter zu sein. Die Johanniter haben die Aufgabe* eine Tauchstaffel als Bestandteil der Schnelleinsatzgruppe-Wassergefahren in Südbrandenburg aufzubauen. Um eine höchstmögliche Einsatzbereitschaft gewährleisten zu können, sind wir auf der Suche nach weiteren potenziellen erfahrenen Tauchern, um unseren noch kleinen Kreis an motivierten Einsatzkräften zu ergänzen.

Möchtest Du Einsatztaucher bei den Johannitern werden, solltest Du Dir zunächst über die Einsatzbereiche und -aufgaben bewusst werden. Als Einsatztaucher kann es sein, dass Du nicht nur Menschen und Tiere aus dem Wasser rettest, sondern auch leblose Personen und Leichen bergen musst. Dies stellt enorme Anforderungen an Deine Psyche, frage Dich vorher also ganz genau, ob Du auch mit solchen Situationen umgehen kannst. Darüber hinaus gehören aber auch andere Aufgaben zum Einsatzspektrum. Kraft, Ausdauer und körperliche Fitness sind in jedem Fall von überdurchschnittlicher Bedeutung.

Haben wir dein Interesse geweckt? Dann melde dich gerne bei uns. Gerne informieren wir dich dann ausführlicher bzgl. der Ausbildung (gemäß DGUV Regel 105-002 und FwDV 8) zum Einsatztaucher, der bereitgestellten Einsatzutensilien (von der Ausrüstung bis zum ausgestatteten Einsatzfahrzeug), den Kostenübernahmen, welche (finanziellen) Entschädigungen gewährt werden können usw.

Interessenten ohne vorhandene Tauchausbildung können wir nicht berücksichtigen.

*nach Maßgabe des § 8 der Verordnung über die Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes (Katastrophenschutzverordnung - KatSV) vom 17. Oktober 2012 (GVBI. II Nr. 87), die zuletzt durch die Verordnung zur Änderung der Katastrophenschutzverordnung vom 16. Dezember 2021 (GVBI. II Nr. 102) geändert wurde, und der damit erlassenen Verwaltungsvorschrift zum Fachdienst Bergung, Teilbereich Wassergefahren (VV-WG) vom 16.12.2022