Pflegeberatung Schlüsselfeld
Die Johanniter beraten kostenlos Angehörige und Pflegebedürfte rund um das Thema Pflege.
Unsere Leistungen
Mit unserer individuellen Pflegeberatung informieren wir Angehörige und Pflegebedürftige über unterschiedliche Pflegeleistungen. Unsere Aufgabe ist es, entsprechend des jeweiligen Unterstützungsbedarfs kompetent und individuell zu beraten. Außerdem beraten wir bei der Organisation der Pflege und bei der Auswahl von Leistungsangeboten. In unseren Gesprächen informieren wir Sie unter anderem zu speziellen Pflegeproblemen bei Erkrankungen, leisten Hilfe bei der Beantragung des Pflegegrades, erklären Maßnahmen zur Kontraktur- und Sturzprophylaxe oder besprechen Leistungen von Pflege- und Krankenkassen. Zusätzlich bieten wir spezielle Kurse, in denen pflegenden Angehörigen die Pflege zuhause beigebracht wird.
Die Pflegeberatung nach § 37.3
- Jeder, der Pflegegeld bezieht, ist verpflichtet, in regelmäßigen Abständen, bei Pflegegrad II und III einmal halbjährlich und bei Pflegegrad IV und V einmal vierteljährlich, eine Beratung in der eigenen Häuslichkeit abzurufen. Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 können die Beratung halbjährlich nutzen. Diese Beratung wird u.a. durch zugelassene Pflegedienste durchgeführt. (§ 37 Abs. 3 SGB XI).
- Die pflegerische Beratung nach § 37 Absatz 3 SGB XI dient der Sicherung der Qualität der häuslichen Pflege und der regelmäßigen Hilfestellung und praktischen pflegefachlichen Unterstützung der häuslich Pflegenden. Die Zielsetzung der Beratungsbesuche besteht darin, die Pflegesituation regelmäßig zu beobachten, potentielle Problembereiche zu erfragen, auf bestehende Beratungs- und Unterstützungsmöglichkeiten sowie andere Leistungsangebote (z.B. Tagespflege, Verhinderungspflege, Hilfsmittel, …) aufmerksam zu machen und eine Hilfestellung für den Bedarfsfall zu signalisieren.
- Der Beratungsbesuch soll eine Hilfestellung und praktische Unterstützung bei der häuslichen Pflege bieten und erste Lösungsschritte aufzeigen.
- Ziel dieser Beratung ist es, die Qualität der häuslichen Pflege während des Bezugs von Pflegeversicherungsleistungen zu sichern sowie den häuslich Pflegenden Hilfestellung und praktische pflegefachliche Unterstützung zu ermöglichen.
- Kostenübernahme Pflegeversicherung: Die Kosten der Pflegeberatung übernimmt Ihre Pflegeversicherung für Sie. Zudem fordert Ihre Versicherung eine solche Beratung in regelmäßigen Abständen ein.