Ausbildung Altenpflege (1-jährig) Stadt und Kreis Offenbach
Bei uns sind Sie richtig! Die Johanniter-Akademien bieten bundesweit ein weites Spektrum an Aus-, Fort- und Weiterbildungen an.

Unsere Leistungen
Altenpflegehelfer/innen unterstützen Pflegefachkräfte bei allen Tätigkeiten rund um die Betreuung und Pflege älterer Menschen.
Altenpflegehelfer/innen arbeiten bei der Betreuung, Versorgung und Pflege gebrechlicher bzw. kranker oder auch gesunder älterer Menschen mit.
Sie helfen bei der Körperpflege und beim Essen oder wirken unter Anleitung bei der Arzneimittelgabe mit.
Auch bei der Bewältigung von Alltagssituationen leisten sie Hilfe: Sie begleiten ältere Menschen z.B. bei Arztbesuchen oder Behördengängen.
Gemeinsam mit anderen Pflegefachkräften wie Altenpfleger/innen organisieren sie Programme zur Freizeitgestaltung für Senioren, z.B. Spielenachmittage oder sportliche Aktivitäten.
Altenpflegehilfeausbildung
Die einjährige Ausbildung
- vermittelt Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten, die die qualifizierte Pflege und Betreuung alter Menschen ermöglicht. Nach erfolgreichem Abschluss ist die Aufnahme der dreijährigen Ausbildung zur/m Pflegefachfrau/-mann (evtl. mit Verkürzungsmöglichkeit bis zu 12 Monaten) möglich
Voraussetzung:
Freude am Umgang mit Menschen, Respekt vor kranken, älteren oder behinderten Menschen, Zuverlässigkeit, Ehrlichkeit, Teamfähigkeit und mindestens einen Hauptschulabschluss.
Dauer:
12 Monate
Abschluss:
Examinierte/r Altenpflegehelferin/-helfer
Termin:
Starttermin ist jährlich am 1. März
- Pflegeschule Rodgau: Blockunterricht, Theoriephasen
- Praktische Ausbildung: Einrichtungen der Altenhilfe
Verkürzte Ausbildung in der Altenpflegehilfe
Verkürzungsmöglichkeiten in der Altenpflegehilfe aufgrund Berufserfahrung (§6 Nr. 2 HAltPflHG)
Auf Antrag soll die Dauer der Ausbildung nach § 4 Abs. 2 verkürzt werden, wenn eine mindestens zweijährige Berufspraxis in Einrichtungen nach § 4 Abs. 7 Satz 1 HAItPflHG, die nicht länger als zwei Jahre zurückliegt, nachgewiesen wird. Die Verkürzung darf die Durchführung der Ausbildung und das Erreichen des Ausbildungszieles nach § 4 Abs. 1 HAItPflHG nicht gefährden. Es sind mit dem Antrag qualifizierte, aussagekräftige Arbeitszeugnisse vorzulegen, aus denen erkennbar ist, welche pflegebezogenen Tätigkeiten in welchem Versorgungssetting (stationäre Langzeitpflege bzw. ambulante Langzeitpflege) durchgeführt wurden; aus den Nachweisen sollte auch hervorgehen,´welche Wochenarbeitszeit der beruflichen Tätigkeit zugrunde lag. Fortbildungsnachweise können ergänzend eingereicht werden.
Der Antrag auf Verkürzung ist unter Angabe des in Bezug zu nehmenden Paragraphen mindestens drei Monate vor geplanter Aufnahme der Helferausbildung beim zuständigen Hessischen Landesamt für Gesundheit und Pflege (Dezernat IV 3) zu stellen. Der Antrag kann formlos per E-Mail gestellt werden unter Angabe des Namens sowie der Anschrift der antragstellenden Person.