Hier noch Infos, was für uns auch noch selbstverständlich ist
Was die Johanniter in der Pflege noch bieten:
- mit Tätigkeiten als Praxisanleitung für Auszubildende in der Pflege nach § 6 Absatz 3 Satz 3 des Pflegeberufegesetzes eine monatliche Zulage in Höhe von 200,00 EUR (§ 17 AVR DWBO Anlage Johanniter)
- eine monatliche Zulage in Höhe von 80,00 EUR in den Entgeltgruppen 3 und 4 in der Pflege und Betreuung (§ 17 AVR DWBO Anlage Johanniter)
- Springerdienst Zulage Zeitzuschlag von 8h §11l AVR DWBO Anlage Johanniter
- Stellvertreter Zulage §17 (2)c AVR DWBO Anlage Johanniter
- Wechsel & Nachtschichtzulage (§21 AVR DWBO Anlage Johanniter)
- Sonn & Feiertagszuschlag (§ 22 AVR DWBO Anlage Johanniter)
- Berücksichtigung individueller Bedürfnisse (nach Möglichkeit) variabler Stundenumfang, flexibler Arbeitszeitmodelle und Einsatzbereiche
Hier geht es direkt zu den Johanniter-Pflegeeinrichtungen