Erste-Hilfe in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder
für Mitarbeiter/-innen in Kindergärten, KiTa und sonstigen Kindereinrichtungen.
Mit allen Sinnen entdecken Kinder ihre Welt. Aber so manches Mal bringt sie die Entdeckerfreude auch in kritische Situationen: Von Vergiftungen und Verätzungen über Verbrennungen und Verbrühungen bis hin zu lebensbedrohlichen Zuständen. In solchen Notfällen sind die Eltern oder Betreuer die rettenden Schutzengel. Um so wichtiger ist für diese Schutzengel eine gute Erste-Hilfe-Ausbildung, die ihnen im Notfall die nötige Sicherheit zum richtigen Handeln gibt.
Die Berufsgenossenschaft Gesundheitsdienst und Wohlfahrtssorge (BGW) erkennt zwar diese Ausbildung als Fortbildung in Erster Hilfe an - übernimmt aber NICHT mehr die Kosten für die „Erste Hilfe in Bildungs- u. Betreuungseinrichtungen“. Dort können wir seit 01.11.2017 nur noch die Kosten für die Fortbildung von Betrieblichen Ersthelfern abrechnen. Rufen Sie uns an, wir beraten Sie gerne 0800 0 19 15 16 16 (gebührenfrei).
Anerkennung durch die Berufsgenossenschaften gem. DGUV Grundsatz 304-001. Die Johanniter sind von der Qualitätssicherungsstelle der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) ermächtigt die Aus- und Fortbildung in Erster Hilfe durchzuführen.