Satzung

Im Bewusstsein der Tradition...

...der die Johanniter seit Jahrhunderten verpflichtet sind, und herausgefordert durch die Nöte und Gefahren der Welt, will die Johanniter-Unfall-Hilfe vor Gott dem leidenden Menschen unserer Zeit beistehen. Die Johanniter-Unfall-Hilfe betrachtet sich als Teil der evangelischen Christenheit und gestaltet die Verbindung zu den Kirchen auf allen Ebenen so eng wie möglich.

 

Aufgabe der JUH ist der Dienst am Nächsten.

Alle Mitglieder und Angestellten achten den Auftrag und die evangelische Grundrichtung der Johanniter-Unfall-Hilfe.

Die Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. (JUH) verfolgt ausschließlich mildtätige und gemeinnützige Zwecke. Sie ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie wirtschaftliche Zwecke. (§§ 51 ff Abgabenordnung).

Rechtlich ist die Johanniter-Unfall-Hilfe ein eingetragener Verein des privaten Rechts im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches.

Die JUH ist ein Fachverband des Diakonischen Werkes der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) und als freiwillige Hilfsgesellschaft im Sinne des 1. Genfer Abkommens (Art. 26) vom 12. August 1949 anerkannt.

Die JUH gliedert sich in Landesverbände, die über 300 Orts-, Kreis- und Regionalverbände umfassen. Fast jeder vierte Orts- oder Kreisverband ist in den neuen Bundesländern.

Der Wirkungskreis der JUH geht über die nationalen Grenzen hinaus. Die Johanniter-Unfall-Hilfe ist mit Schwesterorganisationen in Österreich, Italien, Namibia, Lettland und Finnland verbunden.

Aus ehrenamtlicher Initiative ist die Organisation entstanden. Insgesamt helfen heute rd. 22.000 Personen ehrenamtlich. In hohem Maße leisten auch die rd. 10.400 Arbeitnehmer (Vollzeit-, Teilzeit- und geringfügig Beschäftigte) unentgeltlich "Mehrarbeit für die Organisation" und tragen damit zum Erhalt des ehrenamtlichen Charakters bei. Viele Aufgaben der JUH nehmen die rd. 1.600 Zivildienstleistenden und junge Erwachsene im "Freiwilligen Sozialen Jahr" wahr. In der Johanniter-Jugend engagieren sich rund 9.000 Jungen und Mädchen. Als "fördernde Mitglieder" unterstützen mehr als 1,5 Millionen Menschen finanziell und ideell die JUH. Der Beitrag, den sie jährlich entrichten, beträgt mindestens 18,40€.

 

Die Satzung beschreibt die Aufgaben der Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. Aufgabe der JUH ist der Dienst am Nächsten. Dazu gehören insbesondere Ausbildung und Betätigung in folgenden Bereichen:

  • Erste Hilfe und Sanitätsdienst
  • Rettungsdienst (einschließlich Berg- und Wasserrettung) sowie Krankentransport
  • Hausnotruf
  • Notfallfolgedienst
  • Ambulanzflug- und Auslandsrückholdienst
  • Bevölkerungsschutz und Notfallvorsorge
  • Jugendarbeit und Arbeit mit Kindern
  • Betreuung, Pflege und Beförderung von Alten, Kranken, Behinderten und sonstigen Pflegebedürftigen
  • Hospizarbeit
  • Betrieb von und Mitwirkung an Sozialstationen
  • Sonstige Soziale Dienste wie Mahlzeitendienste usw.
  • Rechtliche Betreuung sowie Gewinnung, Begleitung und Beratung von ehrenamtlichen Betreuern.
  • Sonstige Hilfeleistungen im karitativen Bereich
  • Humanitäre Hilfe im Ausland

Die JUH erfüllt ihre Aufgaben auch im Ausland und pflegt die Beziehungen zu ausländischen und internationalen Organisationen mit gleicher Aufgabenstellung.

In Erfüllung ihrer Aufgaben unterstützt die JUH selbstlos Personen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes auf die Hilfe anderer angewiesen oder nach Maßgabe des § 53 Ziffer 2 Abgabenordnung wirtschaftlich bedürftig sind.

Die JUH führt Aus- und Fortbildung ihrer Mitarbeiter und aktiven Mitglieder durch.

Zu den Aufgaben der JUH gehört auch die Beschaffung von Mitteln zur Erfüllung ihrer Aufgaben.

Zu den Aufgaben der JUH gehört auch die Übernahme der Trägerschaft evangelischer Schulen. Diese Schulen stehen grundsätzlich allen Kindern und Jugendlichen offen, unabhängig von ihrer ethnischen oder sozialen Herkunft und ihrer religiösen oder weltanschaulichen Prägung.