08.10.2021 | Regionalverband Oberfranken

Schutz vor gefälschten Testergebnissen

Corona-Tests bald kostenpflichtig

Durchführung eines Corona-Antigen-Schnelltests im Bürgertestzentrum Schlüsselfeld

Ab 11. Oktober werden Corona-Tests kostenpflichtig. Dann müssen die meisten Menschen an den Teststellen bezahlen, wenn sie sich testen lassen wollen. Gerade Ungeimpfte und nicht-genesene Menschen sind auf einwandfreie Testergebnisse angewiesen. Und auch zum Schutz für andere sollte es bei den Testungen korrekt und professionell zugehen. Doch immer wieder gibt es Fälle, bei denen dubiose Anbieter aus der Situation Profit ziehen. Zum Beispiel berechnen sie die Durchführung des Tests, obwohl sie nicht berechtigt sind, ein Testzertifikat auszustellen.

„Wir verlassen uns darauf, dass bei einer Veranstaltung, einem Restaurantbesuch oder einem Termin beim Friseur die 3G-Regel angewendet wird, also die Besucher einen Nachweis vorlegen müssen, dass sie geimpft, genesen oder getestet sind. Dabei vertrauen wir darauf, dass die jeweiligen Nachweise auch korrekt und gültig sind“, so Jürgen Keller , Dienststellenleiter bei den Johannitern in Oberfranken. „Doch wenn Anbieter ohne Ausbildung oder Berechtigung durch das regionale Gesundheitsamt und aus falscher Motivation Tests anbieten, ist das zum Schaden für uns allen. Denn es besteht die Gefahr, dass das Virus sich weiter ausbreitet.“

In Bayern können nur Teststellen, die durch das regionale Gesundheitsamt zugelassen sind, Corona-Tests abrechnen und Testzertifikate ausstellen. Der Fachmann gibt Tipps, um sich vor ungültigen Testzertifikaten zu schützen:

  • Das Ergebnis der Testung muss auf Wunsch als digitales Zertifikat über die Corona-Warn-App abrufbar sein.
  • Man sollte hellhörig werden, wenn der Preis für einen Schnelltest oder PCR-Test ungewöhnlich hoch liegt. Noch stehen die genauen Preise nicht fest. Vermutlich werden sie für einen Schnelltest zwischen 15 und 30 Euro liegen.
  • Weiterhin sollte man acht darauf geben, dass die Hygienestandards eingehalten sind und bei der Testdurchführung entsprechende Schutzkleidung getragen wird. Das bedeutet, dass beim Testabstrich mindestens FFP2-Masken oder vergleichbare Atemschutzmasken, geeignete Schutzhandschuhe sowie Schutzkittel und Schutzbrillen oder Visiere getragen werden. Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung hat die wichtigsten Fragen und Antworten aufgeführt: www.dguv.de/de/praevention/corona/faq_gesamtuebersicht/faq_schnelltests/index.jsp 
  • Auf der Bescheinigung zum Testergebnis müssen folgende Angaben dokumentiert sein: Angaben zur Testperson, zum Testdurchführenden, die Bezeichnung des verwendeten Tests inklusive Herstellerangabe. Außerdem muss angegeben sein, welcher Test wurde durchgeführt wurde, das meint zum Beispiel ein Schnelltest oder ein Selbsttest unter Anleitung. Und natürlich muss auf der Bescheinung das Ergebnis des Tests aufgeführt sein. Gültig sind übrigens nur Tests, die auf der Liste des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinproduktie gelistet sind. Die Liste ist hier einsehbar: www.bfarm.de/DE/Medizinprodukte/Aufgaben/Spezialthemen/Antigentests/_node.html
  • Außerdem lohnt sich auch ein Blick auf die Seite des regionalen Gesundheitsamtes, die oftmals eine Übersicht genehmigter Teststellen führen.

„Wenn man auf Wunsch das Testergebnis nicht digital auf die Corona-Warn-App bekommen kann, sollte man misstrauisch werden“, sagt Keller. „Dann empfiehlt sich eine Nachfrage an das regionale Gesundheitsamt. Und natürlich eine weitere Testung bei einem seriösen Anbieter.“

Die Johanniter betreiben in Bayern zahlreiche Impf- und Testzentren. Für alle diejenigen, bei denen keine medzinischen Gründe gegen eine Impfung stehen, raten sie zur Impfung. „In Bayern sind aktuell etwas über 60 Prozent der Menschen über zwölf Jahren vollständig geimpft“, erklärt Jürgen Keller. „Und je schneller weitere Menschen sich anschließen, um so schneller bekommen wir das Virus in den Griff.“