Fachöffentlichkeit
Das Marita Beissel Haus der Johanniter – Informationen für die Fachöffentlichkeit
Das Marita Beissel Haus der Johanniter ist in Wielenbach im Landkreis Weilheim-Schongau auf dem Stiftungsgelände unseres Kooperationspartners, der Gräflich Beissel’schen Stiftung Gut Raucherberg. In unserem Mutter-Kind-Haus finden alleinerziehende Mütter mit Kindern bis zu sechs Jahren Hilfe.
Aktuell verfügbare Plätze: 6
Angebote und Leistungen
Zu unserem Leistungsspektrum gehören unter anderem hauswirtschaftliche und lebenspraktische Angebote, regelmäßige Beratungen durch Mitarbeiterinnen des Fachdienstes, Einzelgespräche mit der Bezugsbetreuerin, Gruppenangebote, Spielgruppen, Geburtsvorbereitung und Rückbildung in Zusammenarbeit mit ortsansässigen Hebammen.
Aufnahmeverfahren und Kriterien
In das Marita Beissel Haus der Johanniter können Mädchen und Frauen ab 14 Jahren mit ihren Kindern aufgenommen werden. Voraussetzung ist eine Kostenübernahmezusage des zuständigen Jugendamtes sowie die grundsätzliche Bereitschaft der Frauen zur aktiven Mitarbeit und Kooperation.
Bevor über eine Aufnahme entschieden wird, findet in der Regel ein Informationsgespräch statt, bei dem Interessierte das Haus kennen lernen können und Informationen über den Ablauf der Hilfe sowie das Leben im Marita Beissel Haus der Johanniter erhalten. Wenn sie sich dann für den Einzug entscheiden, findet außerdem ein Aufnahmegespräch statt.
Unsere Wohnbereiche
Unser pädagogisches Konzept
Ziel aller Unterstützungsleistungen Im Marita Beissel Haus der Johanniter ist es, die Persönlichkeit der jungen Frauen so zu stärken, dass sie im Anschluss an die Maßnahme die Erziehungsverantwortung dauerhaft und selbständig übernehmen können.
Wenn eine Schwangere oder junge Mutter in das Marita Beissel Haus der Johanniter zieht soll sie zunächst entlastet werden, sie soll Schutz und Sicherheit erfahren. Mutter und Kind finden Zeit und Ruhe eine positive, stabile Beziehung zueinander aufzubauen. Die Bewältigung des täglichen Alltags, die Entwicklung von Zukunftsperspektiven und das Anpacken der dafür nötigen Schritte rücken dann ins Zentrum der Hilfe, bis schließlich der Übergang in ein selbstständiges Leben in einer eigenen Wohnung immer realistischer wird und die Vorbereitung darauf beginnt. Eng damit verknüpft ist die bestmögliche interdisziplinäre Förderung der Kinder, um bestehende Entwicklungsdefizite aufzuholen und zukünftigen Entwicklungshindernissen vorzubeugen.
Unsere Pädagogik wurzelt in einem christlichen Menschenbild und basiert auf wertschätzender und respektvoller Haltung gegenüber allen Frauen und Kindern in unserem Haus. So ist es uns ein Anliegen, stets ein offenes Ohr für die Bedürfnisse der Kinder und Mütter zu haben. Sie werden von allen Mitarbeitenden, insbesondere aber ihren Bezugsbetreuern, individuell durch konkrete Hilfestellungen und intensive Förderung / Anleitung unterstützt.
Unser Kurz- und Langkonzept finden Sie als PDF in unserem Download-Center:
Kosten
Wenn der Bedarf gegeben ist, ist in der Regel eine Kostenübernahme durch das Jugendamt möglich. Eigenes Einkommen wird teilweise mit angerechnet. Bevor eine Aufnahmezusage möglich ist, muss vom örtlich zuständigen Jugendamt ein Hilfeverfahren eingeleitet werden.
Rechtliche Grundlagen
Die rechtliche Grundlage für eine Aufnahme bietet der § 19 SGB VIII in Verbindung mit §§ 27, 34 und 41 SGB VIII.
Download-Center
Petra Ott
Sachgebietsleitung Stationäre Jugendhilfe
zum Kontakt-Formular+49 881 935393-401
+49 881 935393-444
Gut Raucherberg 1a
82407 Wielenbach