Inflationsausgleich
Drei Mal erhalten Mitarbeitende der Johanniter-Unfall-Hilfe 2024 einen steuerfreien Inflationsausgleich – in den Monaten März, Juli und Dezember. Auch neue Mitarbeitende, die erst jetzt bei den Johannitern starten, können davon profitieren.
Berechnung des Inflationsausgleichs
Zur Berechnung des Inflationsausgleichs wird die Beschäftigung in den letzten zehn Monaten vor den Monaten der Auszahlung herangezogen. Hier einige Rechenbeispiele für Neueinsteiger:
- Einstieg im Januar 2024 ➔ 1800 Euro steuerfreier Inflationsausgleich bis Ende 2024
- Einstieg im Februar 2024 ➔ 1600 Euro steuerfreier Inflationsausgleich bis Ende 2024
- Einstieg im März 2024 ➔ 1300 Euro steuerfreier Inflationsausgleich bis Ende 2024
- Einstieg im April 2024 ➔ 1100 Euro steuerfreier Inflationsausgleich bis Ende 2024
Die Höhe des Inflationsausgleichs ist abhängig von der Stundenzahl. Vollzeitkräfte (40 Wochenstunden) erhalten 100 % des errechneten Betrags, Teilzeitkräfte mit z. B. 20 Wochenstunden erhalten 50 %.
Der Inflationsausgleich wird allen Mitarbeitenden ausgezahlt, die nach den Arbeitsvertragsrichtlinien DWBO Anlage Johanniter angestellt sind. (Eintritt nach dem 1.1.2010)
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Bianca Bruckner
Referentin Personalrecruiting und Personalentwicklung
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