08.10.2021 | Regionalgeschäftsstelle Nürnberg

Informationen zu den Testzentren in Schwabach und Nürnberg

Ab dem 11.10.2021 gelten neue Regelungen für Corona Schnelltests. Ab diesem Zeitpunkt sind kostenlose Tests nur noch möglich, wenn ein spezieller Grund (siehe unten) vorliegt. Alle anderen Schnelltests sind dann kostenpflichtig.

Das betrifft auch das Schnelltestzentrum der Stadt Schwabach in Zusammenarbeit mit den Johannitern sowie die Teststation an der Regionalgeschäftsstelle der Johanniter in Nürberg.

Nachdem der Bedarf nicht abgesehen werden kann, haben die Stadt Schwabach und die Johanniter beschlossen, dass das Schnelltestzentrum im Markgrafensaal vorerst unverändert geöffnet bleibt. In Nürnberg wird noch den ganzen Oktober bei den Johannitern getestet.

Kostenpflichtige Tests
Allen Personen, für die die Regelung der kostenfreien Tests nicht zutrifft, können sich kostenpflichtiger für 20 € testen lassen. Eine Bezahlung ist nur vor Ort möglich. Folgende Zahlmöglichkeiten stehen zur Verfügung: Barzahlung, Visa, Mastercard, Maestro, V-Pay, Diners, Apple Pay und Google Pay

Wer hat Anspruch auf einen kostenfreien Antigen-Schnelltest:

  • Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren nach Vorlage eines geeigneten Ausweisdokuments
  • Schwangere bis zum 31.12.2021, danach nur Schwangere im ersten Schwangerschaftsdrittel (Mutterpass)
  • vormals Schwangere und stillende Mütter bis zum 10.12.2021 (Mutterpass)
  • Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können oder aus medizinischen Gründen in den letzten drei Monaten nicht geimpft werden konnten. Hier dient ein ärztliches Attest im Original aus dem deutlich hervorgeht, dass eine Impfung nicht möglich ist bzw. möglich war.
  • Personen, die den Test zur Beendigung der Absonderung („Quarantäne“) benötigen in Verbindung mit einem Schreiben des Gesundheitsamtes
  • Studierende, die mit einem in Deutschland nicht zugelassenen Impfstoff geimpft wurden (z. B. Sputnik). Als Nachweis dienen die Immatrikulationsbescheinigung und der Impfpass

 

Alle Personen müssen einen Personalausweis oder Reisepass vorlegen. Kinder unter 16 Jahren die ohne Elternteil zum Schnelltest kommen benötigen eine Einwilligungserklärung der Eltern.

Details dazu: www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus/nationale-teststrategie/faq-covid-19-tests.html