Mit Geldauflagen regional helfen

Durch Zuweisung unterstützen Sie soziale Projekte und ehrenamtliche Arbeit bei den Johannitern in Bayerisch Schwaben!

Broschüre zum Download

Geldauflagen für den guten Zweck

Informationen für Gerichte und Staatsanwaltschaften

Jede Geldauflage hilft uns. Sie als Richterin und Richter, als Vertreterin und Vertreter der Staatsanwaltschaft tragen durch die Zuweisung von Geldauflagen zugunsten der Johanniter dazu bei, dass wir Menschen in Not schnell und unbürokratisch helfen können. Hierfür erfüllen wir alle Voraussetzungen:

  • Wir sind in den Listen der zuständigen Amts-, Landes- und Oberlandesgerichte als gemeinnützige Organisation eingetragen. 
  • Wir führen ein separates Konto für Geldauflagen.
  • Wir informieren zeitnah, ob die Zahlungsverpflichtung erfüllt wurde.
  • Wir stellen für Geldauflagen keine Spendenbescheinigungen aus.
  • Vorgedruckte Überweisungsträger und Adressaufkleber stellen wir zur Verfügung.

Kontoverbindung für Ihre Zuweisungen

Bank für Sozialwirtschaft
IBAN: DE67 3702 0500 0004 3033 00
BIC: BFSWDE33XXX

Überweisungsträger und Adressaufkleber erhalten Sie unter:

Auf Wunsch übersenden wir Ihnen gern den aktuellen Projektbericht und weitere Informationen zu unserer Arbeit.

Unsere Projekte, die Sie unterstützen

  • Lacrima

  • LaVista

  • Bevölkerungsschutz

  • First Responder

  • Inklusion im Ehrenamt

  • Rettungshundestaffel

  • Nachwuchsretter

  • Besuchshundedienst

  • Wundversorgungsbus

Informationen für Zahlungspflichtige

Sie müssen eine gerichtliche Geldauflage erfüllen? Auch wenn Ihre Überweisung nicht ganz freiwillig erfolgt, danken wir Ihnen dafür. Denn es bringt auch etwas Gutes: Ihre Geldauflage oder Ihr Bußgeld kommt direkt bedürftigen Menschen zugute. Allerdings können Sie den Betrag nicht als Spende von der Steuer absetzen. Ob für den Betrieb von Kinderhospizen und Jugendclubs oder die Unterstützung von Senioren mit Demenz – durch die Zuweisung von Bußgeldern finanzieren die Johanniter verschiedene Hilfsprojekte und Ausbildungen unserer ehrenamtlichen Mitarbeitenden. 

Nutzen Sie bitte dieses Konto für die Überweisung der Geldauflagen:

Bank für Sozialwirtschaft
IBAN: DE67 3702 0500 0004 3033 00
BIC: BFSWDE33XXX

Geben Sie bei Ihrer Zahlung unter dem Verwendungszweck das Aktenzeichen des Gerichts an. Nur so können wir dem Gericht Ihre Überweisung bestätigen. Aus rechtlichen Gründen dürfen wir für Bußgelder keine Spendenquittung ausstellen. Wir dürfen auch nicht über Ratenzahlungen oder Aufschub von Zahlung verhandeln. Bei Fragen hierzu wenden Sie sich bitte direkt an das zuständige Gericht.

 

Danke für Ihre Unterstützung!