Geldauflagen für den guten Zweck
Informationen für Gerichte und Staatsanwaltschaften
Jede Geldauflage hilft uns. Sie als Richterin und Richter, als Vertreterin und Vertreter der Staatsanwaltschaft tragen durch die Zuweisung von Geldauflagen zugunsten der Johanniter dazu bei, dass wir Menschen in Not schnell und unbürokratisch helfen können. Hierfür erfüllen wir alle Voraussetzungen:
- Wir sind in den Listen der zuständigen Amts-, Landes- und Oberlandesgerichte als gemeinnützige Organisation eingetragen.
- Wir führen ein separates Konto für Geldauflagen.
- Wir informieren zeitnah, ob die Zahlungsverpflichtung erfüllt wurde.
- Wir stellen für Geldauflagen keine Spendenbescheinigungen aus.
- Vorgedruckte Überweisungsträger und Adressaufkleber stellen wir zur Verfügung.
Kontoverbindung für Ihre Zuweisungen
Bank für Sozialwirtschaft
IBAN: DE67 3702 0500 0004 3033 00
BIC: BFSWDE33XXX
Überweisungsträger und Adressaufkleber erhalten Sie unter:
kerstin.biedermann(at)johanniter.de
Auf Wunsch übersenden wir Ihnen gern den aktuellen Projektbericht und weitere Informationen zu unserer Arbeit.
Informationen für Zahlungspflichtige
Sie müssen eine gerichtliche Geldauflage erfüllen? Auch wenn Ihre Überweisung nicht ganz freiwillig erfolgt, danken wir Ihnen dafür. Denn es bringt auch etwas Gutes: Ihre Geldauflage oder Ihr Bußgeld kommt direkt bedürftigen Menschen zugute. Allerdings können Sie den Betrag nicht als Spende von der Steuer absetzen. Ob für den Betrieb von Kinderhospizen und Jugendclubs oder die Unterstützung von Senioren mit Demenz – durch die Zuweisung von Bußgeldern finanzieren die Johanniter verschiedene Hilfsprojekte und Ausbildungen unserer ehrenamtlichen Mitarbeitenden.
Nutzen Sie bitte dieses Konto für die Überweisung der Geldauflagen:
Bank für Sozialwirtschaft
IBAN: DE67 3702 0500 0004 3033 00
BIC: BFSWDE33XXX