Einreichung von Unterlagen bei Neueintritt und Änderungen: Wenn es um Neueintritte, jährliche Überprüfungen oder Änderungen im Laufe des Jahres im Zusammenhang mit der Kinderbetreuung geht, reichen Eltern alle erforderlichen Unterlagen immer bei der Stadt Ulm ein.
Stadt Ulm
Kinderbetreuung
Nadja Hoffmannova
Ulmergasse 15
89073 Ulm
Telefon 0731/161-5074
Telefax 0731/161-5052
mailto: n.hoffmannova@ulm.de
http://www.ulm.de
Hier die Formulare zum Download:
Einkommensnachweis
Angaben zu sonstigen Einkünften
Berechnung bei Höchstsatzerklärung und Einkommensnachweisen: Bei Vorlage einer Höchstsatzerklärung und Einkommensnachweisen führt die Stadt die Berechnung durch. Im Anschluss wird ein Schreiben an die Eltern verschickt, in dem die Ergebnisse erläutert werden. Eine Kopie der Berechnung geht an den Träger.
Befreiung von Grundgebühren bei bestimmten Sozialleistungen: Eltern, die Sozialleistungen wie SGB-II-Leistungen vom Jobcenter, Wohngeld, Asylbewerberleistungen, Kinderzuschlag nach §6a des Bundeskindergeldgesetzes oder Leistungen zur Teilhabe (BuT) erhalten, sind von der städtischen Grundgebühr befreit. Diese Befreiung kann nur von der Stadt Ulm veranlasst werden. Es wird ein entsprechendes Schreiben an die Eltern und eine Kopie an den Träger versandt. Bei diesen Leistungen besteht auch die Möglichkeit, die Kostenübernahme für die Mittagsverpflegung im Rahmen von Bildung und Teilhabe zu beantragen.
Flyer Bildung und Teilhabe
Gebührenbefreiung mit LobbyCard: Eltern, die eine LobbyCard besitzen, erhalten ebenfalls eine Benachrichtigung von der Stadt Ulm über die Befreiung von der Grundgebühr. Die LobbyCard allein berechtigt jedoch nicht zur Übernahme der Mittagstischkosten im Rahmen von Bildung und Teilhabe.
Flyer zur LobbyCard
Zeitliche Gültigkeit und Nachweise: In allen Schreiben wird das Zeitfenster festgelegt, innerhalb dessen die Berechnung oder Befreiung gültig ist. Außerdem wird darüber informiert, wann Eltern neue Einkommensnachweise oder andere erforderliche Unterlagen vorlegen müssen, um ihre Befreiung von der Grundgebühr aufrechtzuerhalten.
Bitte beachten Sie: Eltern, die sonst von der Grundgebühr befreit sind, können dennoch zusätzliche Beiträge der freien Träger ganz oder anteilig zahlen.
Kosten Mittagsverpflegung und Spielgeld: 98 € und 20 €
Wir hoffen, dass diese Informationen Ihnen bei Fragen rund um die Gebührenbefreiung und -übernahme in der Kinderbetreuung weiterhelfen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.