11.05.2020 | Regionalverband Nordbrandenburg

Zahlung von Kitabeiträgen setzt auch im Mai aus

Das Land Brandenburg hat sich dazu entschlossen, dass Eltern, die die Notfallbetreuung in Krippe, Kita und Hort nicht in Anspruch nehmen, ab dem 1.April 2020 keine Kitabeiträge zahlen müssen.

AKTUALISIERUNG: Diese Regelung gilt sowohl für den Monat April als auch für den Mai. 
 
Das Land Brandenburg hat sich dazu entschlossen, dass Eltern, die die Notfallbetreuung in Krippe, Kita und Hort nicht in Anspruch nehmen, ab dem 1.April 2020 keine Kitabeiträge zahlen müssen.
Ministerin Britta Ernst in der offiziellen Pressemitteilung: „Wir haben beschlossen, zur Vermeidung sozialer und finanzieller Härten für die Eltern diese von den Elternbeiträgen freizustellen. Damit leistet das Land Brandenburg einen Beitrag zur dauerhaften Sicherung des Systems der Kindertagesbetreuung in Notsituationen. Denn ein Bestandteil der Finanzierung der Angebote der Kindertagesbetreuung sind die Elternbeiträge.“ Laut Meldung des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport (MBJS) wird das Land Brandenburg die Elternbeiträge für die Dauer der Schließung der Einrichtungen übernehmen. Seit dem 18. März 2020 sind auch unsere Kindertagesstätten und Horte weitgehend geschlossen. Diese Maßnahme war verfügt worden, um die zunehmende Ausbreitung des Coronavirus‘  einzudämmen. 

Konkret bedeutet der aktuelle Beschluss für Sie als Eltern: Bei bestehenden Einzugsermächtigungen werden für den Monat April und Mai keine Abbuchungen vorgenommen. Wir bitten Eltern, die ihren Beitrag selbst überweisen, im Monat April und Mai keine Zahlung anzuweisen. Selbstverständlich ist auch die Zahlung des Essengeldes nicht notwendig. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Kitaverwaltung in unserem Regionalverband:

Die ausführliche Pressemitteilung vom 25.März 2020 finden Sie auf der Website des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport: LINK