14.06.2024 | Regionalverband Mittelfranken

Rettung hat Vorfahrt!

Zum Tag der Verkehrssicherheit erinnern die Johanniter daran: Bei einem Unfall bitte schnell die Rettungsgasse freimachen.

Der Sommer naht – und damit die Hauptreisezeit mit vollen Autobahnen. Manchmal so voll, dass die Rettungskräfte nicht durchkommen, wenn sich ein Unfall ereignet hat, weiß

Carsten Döring, Rettungsdienstleiter der Johanniter in Mittelfranken. „Das ist ein großes Problem, denn für die Verletzten ist jede Minute kostbar. Auch für die Rettungskräfte ist daher jede Verzögerung sehr belastend“, betont Döring. 

Die Rettungsgasse schützt Leben und Gesundheit

Zum Tag der Verkehrssicherheit am 15. Juni erinnern die Johanniter daher an das richtige Verhalten bei Stau oder stockendem Verkehr für den möglichen Einsatz des Rettungsdienstes, der Polizei oder Feierwehr. 

Eine Rettungsgasse zu bilden ist in Deutschland übrigens Pflicht. Jeder Zeitgewinn kommt einem Menschen zugute, der dringend Hilfe braucht. 

Hier die wichtigsten Regeln für die Autobahn:

  • Bei zwei Spuren in eine Richtung liegt die Rettungsgasse in der Mitte: Wer die linke Spur nutzt, hält sich möglichst weit links. Alle anderen weichen soweit es geht nach rechts aus. 
  • Mehr als zwei Spuren in eine Richtung? Dann wird die Rettungsgasse zwischen dem linken und den übrigen Fahrstreifen gebildet. Der Standstreifen muss frei bleiben – außer es ist sonst nicht möglich, eine Gasse zu bilden. 
  • Bei verengter Fahrbahn gilt ebenfalls: weit links beziehungsweise rechts fahren. Ist es zu eng für eine Mittelgasse, etwa in einer Baustelle, ordnen sich am besten alle rechts ein. Geht auch das nicht oder ist die Baustelle nur einspurig, hilft es, links und rechts versetzt zu fahren. Viel Abstand halten, damit die Rettungsfahrzeuge sich notfalls durchschlängeln können. 
  • Die Rettungsgasse sollte bis zum Auflösen des Staus offen gehalten werden – also auch, wenn bereits Rettungsfahrzeuge vorbei gefahren sind. Der häufigste Fehler ist, dass die Rettungsgasse bereits nach dem ersten Rettungswagen wieder geschlossen wird und die dann folgenden Einsatzfahrzeuge oder der Abschleppwagen verzögert ankommen.


Bei einem Stau heißt es vorausdenken

Schon bei der Bildung eines Staus besteht die Verpflichtung, eine Rettungsgasse freizumachen. Sonst dauert das im Ernstfall zu lang. Herrscht auf der Autobahn nur noch Schritttempo, ist es daher Zeit für die Rettungsgasse. Diese ist ausschließlich der Polizei, dem Rettungsdienst, Feuerwehren und anderen Hilfsfahrzeugen vorbehalten. Wer bei der Rettungsgasse nicht vorschriftsmäßig mitmacht oder sie gar selbst befährt, riskiert mindestens 200 Euro Bußgeld, zwei Punkte und einen Monat Fahrverbot. Kommen Behinderung, Gefährdung oder Sachbeschädigung hinzu, fällt das Bußgeld noch höher aus.