13.06.2024 | Regionalverband Oberfranken

Rettung hat Vorfahrt!

Zum Tag der Verkehrssicherheit am 15. Juni erinnern die Johanniter: Bei einem Unfall bitte schnell die Rettungsgasse freimachen.

Der Sommer naht – und damit die Hauptreisezeit mit vollen Autobahnen. Manchmal so voll, dass die Rettungskräfte nicht durchkommen, wenn sich ein Unfall ereignet hat. „Das ist ein großes Problem, denn für die Verletzten ist jede Minute kostbar. Und auch für die Rettungskräfte ist jede Verzögerung sehr belastend“, betont Thomas Roschmann, Rettungsdienstleiter bei den oberfränkischen Johannitern.

Die Rettungsgasse schützt Leben und Gesundheit

Zum Tag der Verkehrssicherheit am 15. Juni erinnern die Johanniter daher an das richtige Verhalten bei Stau oder stockendem Verkehr für den möglichen Einsatz des Rettungsdienstes, der Polizei oder Feierwehr. Eine Rettungsgasse zu bilden ist in Deutschland übrigens Pflicht. „Jeder Zeitgewinn kommt einem Menschen zugute, der dringend Hilfe braucht. Deswegen sollte es selbstverständlich sein, sich an der Bildung der Rettungsgasse zu beteiligen“, betont Thomas Roschmann von der Rettungswache Schlüsselfeld. Hier die wichtigsten Regeln für die Autobahn:

  • Bei zwei Spuren in eine Richtung liegt die Rettungsgasse in der Mitte: Wer die linke Spur nutzt, hält sich möglichst weit links. Alle anderen weichen so weit es geht nach rechts aus. 
  • Mehr als zwei Spuren in eine Richtung? Dann wird die Rettungsgasse zwischen dem linken und den übrigen Fahrstreifen gebildet. Der Standstreifen muss frei bleiben – außer es ist sonst nicht möglich, eine Gasse zu bilden. 
  • Bei verengter Fahrbahn gilt ebenfalls: weit links beziehungsweise rechts fahren. Ist es zu eng für eine Mittelgasse, etwa in einer Baustelle, ordnen sich am besten alle rechts ein. Geht auch das nicht oder ist die Baustelle nur einspurig, hilft es, links und rechts versetzt zu fahren. Viel Abstand halten, damit die Rettungsfahrzeuge sich notfalls durchschlängeln können. 
  • Die Rettungsgasse sollte bis zum Auflösen des Staus offengehalten werden – also auch, wenn bereits Rettungsfahrzeuge vorbeigefahren sind. Der häufigste Fehler ist, dass die Rettungsgasse bereits nach dem ersten Rettungswagen wieder geschlossen wird und die dann folgenden Fahrzeuge verzögert ankommen.

Bei einem Stau heißt es vorausdenken

Schon bei der Bildung eines Staus besteht die Verpflichtung, eine Rettungsgasse freizumachen. Sonst dauert dies im Ernstfall zu lang. Kann auf der Autobahn nur noch Schritttempo gefahren werden, ist es Zeit für die Rettungsgasse. Diese ist ausschließlich der Polizei, dem Rettungsdienst, Feuerwehren und anderen Hilfsfahrzeugen vorbehalten. Wer sich bei der Bildung einer Rettungsgasse nicht vorschriftsmäßig beteiligt oder sie gar selbst befährt, riskiert mindestens 200 Euro Bußgeld, zwei Punkte und einen Monat Fahrverbot. Kommen Behinderung, Gefährdung oder Sachbeschädigung hinzu, fällt das Bußgeld noch höher aus.