Sachspenden
Bestimmte Hilfsprojekte können in hohem Maße durch Sachspenden unterstützt werden.
Ein reicher Fluss dieser Spenden hilft den bedürftigen Menschen immens.
Durch große Resonanz auf solche Anfragen helfen Sie den bedürftigen Menschen in hohem Maße.
Besonderer Bedarf, wie zum Beispiel anläßlich von Naturkatastrophen und ähnlichem, wird von uns durch die Presse kundgetan oder auch mit Hilfe schriftlicher Aufrufe an Firmen oder bestimmte Personenkreise.
Sie geben uns die Sachen, und wir leiten sie weiter; oder wir geben Ihnen selber die Adressen! Dann haben Sie die Genugtuung, vor Ort gewesen zu sein!
Sachspenden, die uns ohne vorherige Abstimmung erreichen, sind dagegen nur selten zweckdienlich.
Zum Thema Sachspenden beraten wir Sie gern über die in der Rubrik „Kontakt”
hinterlegten Telefonnummern und E-Mailadressen.
Zuwendungsbestätigungen für Sachspenden können wegen der Vorgaben des Finanzamtes von der JHG Hanau nur ausgestellt werden, wenn uns diesbezüglich eine Rechnung mit dem Vermerk „gegen Zuwendungsbestätigung” erreicht.
Aus diesem Grund können Zuwendungsbestätigungen auch nur für Selbstständige oder Firmen ausgestellt werden. Privatpersonen können damit leider nicht mit Zuwendungsbestätigungen bedacht werden.