Subkommenden
Johanniterritter, die in einem örtlich überschaubaren Bereich leben, bilden - unabhängig von ihrer genossenschaftlichen Zugehörigkeit - eine Subkommende. Sie dient vor allem der geistigen Begegnung, soll aber auch Träger diakonischer Arbeit sein. Vom Kommendator der regional zuständigen Genossenschaft, der gleichzeitig die Aufsicht ausübt, wird ein Leiter ernannt und durch den Herrenmeister im Amt bestätigt. Die Subkommenden sind auch der geeignete Ort, an dem Anwärter oder interessierte Persönlichkeiten Zugang zur Arbeit des Ordens finden und für ihn gewonnen werden können.