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Genossenschaft/ Kommende

Die Schleswig-Holsteinische Genossenschaft ist nach ihrer Satzung ein Glied der Balley Brandenburg des Johanniterordens mit eigener Rechtspersönlichkeit. In diesem Sinne bezweckt die Genossenschaft, die Johannitertätigkeit nach den Statuten der Balley Brandenburg vom 24. Juni 1853 in Schleswig-Holstein auszuüben (veröffentlicht nach dem Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Schleswig, Stück 33, vom 16. August 1879). Die geltende Satzung stammt aus dem Jahr 2010.

Die Organe der Genossenschaft sind:

1. der Kommendator,
2. der Konvent,
3. der Rittertag

Die Genossenschaft gliedert sich in vier Subkommenden.