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Überblick

Der Johanniterorden gliedert sich in 18 deutsche und 5 nicht deutsche Genossenschaften/Kommenden (in Finnland, Frankreich, Österreich, der Schweiz und Ungarn). Den Genossenschaften sind Häuser, Stiftungen und Einrichtungen (Werke) zugeordnet, über die sie in Abstimmung mit der Johanniter GmbH die Aufsicht ausüben.

 

Eine von ihnen ist die Rheinische Genossenschaft.
In ihrem Bereich, den heutigen Regierungsbezirken Düsseldorf und Köln, besitzt die Rheinische Genossenschaft die Trägerschaft über

 

Darüber hinaus ist festzuhalten:

  • 9 Johanniter-Hilfsgemeinschaften (JHG) haben sich in den zwei Regierungsbezirken etabliert.
  • 15 Subkommenden bilden den örtlichen Unterbau der Rheinischen Genossenschaft.
  • 282 Mitglieder (Ritter) umfasst die Rheinische Genossenschaft. Die Mitglieder wählen ihren Kommendator, der die Genossenschaft ehrenamtlich leitet. Dabei wird er von einem Arbeitsgremium, dem Konvent, unterstützt.

 

Daneben, aber auch eingebunden in die Gesamtstruktur des Ordens, stehen Johanniter-Unfall-Hilfe (JUH) und Johanniter-Schwesternschaft als weitere Ordenswerke mit einer dem Vereinsrecht entsprechenden, eigenen Struktur.

 

Durch ihre Vielzahl an Werken und ihre Mitgliederstärke zählt die Rheinische Genossenschaft (trotz geringer geographischer Ausdehnung) zu den großen Genossenschaften des Ordens.