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Stiftung / Spenden

Spenden an die Preußische Genossenschaft

Die Preußische Genossenschaft ist aufgrund der zuletzt eingereichten Steuererklärungen für die Jahre 2009-2011 von der Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer freigestellt. Alle drei Jahre ist zu überprüfen, ob die tatsächliche Geschäftsführung den gemeinnützigkeitsrechtlichen Bestimmungen entspricht.

 

Nach dem Freistellungsbescheid ist die Genossenschaft berechtigt, steuerliche Zuwendungsbestätigungen nach amtlichem Vordruck auszustellen: Förderung mildtätiger und allgemein als besonders förderungswürdig anerkannter gemeinnütziger Zwecke, nämlich der Förderung der öffentlichen Gesundheitspflege, der Jugend- und Altenhilfe, der Volks- und Berufsbildung sowie der Studentenhilfe und der Förderung des Wohlfahrtswesens.


Geldspenden werden über das Konto Nr. 70060533 bei der Sparkasse Hildesheim (BLZ 25950130) eingezahlt und müssen bis zum 31.12. auf dem Konto der Genossenschaft eingegangen sein, wenn Zuwendungsbestätigungen für das betreffende Jahr gewünscht werden.

 

Sollten Spenden für besondere Anlässe (Todesfall, Geburtstag etc.) eingehen, können gesonderte Unterkonten eingerichtet werden, um die speziellen Anlässe, die sich innerhalb der genannten Zwecke bewegen müssen, berücksichtigen zu können und verwendungsmäßig die Zweckbindung kontrollieren zu können. Die Buchhaltung ist VORHER auf die Einrichtung entsprechender Konten hinzuweisen. Die geleisteten Spenden unterliegen dem Gebot der zeitnahen Verwendung.