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Konvent

Der Konvent besteht aus höchstens 10 Mitgliedern. Ihm gehören neben den Kommendatoren der Genossenschaft Funktionsträger wie Schatzmeister, Justitiar, die Beauftragen der verschiedenen Arbeitsgebiete an. Er unterstützt den Kommendator bei der Ausübung dessen Amtes und regelt die inneren und äußeren Angelegenheiten, soweit die Entscheidungen darüber nicht dem Regierenden Kommendator oder dem Rittertag vorbehalten sind. Er bereitet die Beschlüsse des Rittertags vor.