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Konvent

Der Konvent ist das Leitungsorgan jeder Genossenschaft. Er besteht aus dem jeweils regierenden Kommendator als Leiter der Genossenschaft, den ehemaligen regierenden Kommendatoren, Ehrenkommendatoren und mindestens vier weiteren Ordensmitgliedern. Die Mitglieder des Konvents sind ehrenamtlich tätig und werden von den Mitgliedern der Genossenschaft gewählt.

Der Konvent unterstützt durch regelmäßige gemeinsame Beratungen den Kommendator in inneren wie äußeren Angelegenheiten und beschließt darüber, soweit dies in seine satzungsmäßige Zuständigkeit fällt. Dem Konvent obliegt insbesondere die Beschlussfassung über den Etat mit Feststellung der Jahresrechnung und zur Aufnahme neuer Mitglieder in den Orden. Der Konvent nimmt unter seinen Mitgliedern die Aufgabenverteilung vor.